Das Kohlekraftwerk Datteln IV bleibt auch nach seiner Inbetriebnahme  im vergangenen Jahr  2020 weiter heftig umstritten. Umwelt- und Energie-Report hat immer wieder ausführlich berichtet. Am vergangenen Freitag, 27. August, war es nicht ohne Hintergrund auch Thema in der Regierungspressekonferenz in Berlin.

   Nun ist also wieder der Kanzlerkandidat der CDU, Armin Laschet, auch Ministerpräsident von NRW und CDU Bundesvorsitzender, gefragt.....; hier Ministerpräsident Armin Laschet (Mitte und NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart r.)
Nun ist der Kanzlerkandidat der CDU, Armin Laschet, auch Ministerpräsident von NRW und CDU Bundesvorsitzender, gefragt…..; hier  Armin Laschet (Mitte mit NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart r.)

Eine Journalistenkollegin wollte von Dr. Beate Baron, der Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, wissen: Frage: Thema Datteln 4: Das OVG Münster hat gestern den Bebauungsplan des Geländes, auf dem Datteln 4 errichtet wurde, für ungültig erklärt. Das BMWi hat sich ja stets für Datteln 4 ausgesprochen mit Hinweis auf gültige Bebauungspläne. Was bedeutet dieses Urteil nun aus Ihrer Sicht, Frau Baron?“

Beate Baron nüchtern, fast unbeteiligt : „Das ist ein Urteil, das in einem Rechtsstreit zwischen den Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Unternehmen Uniper zu Datteln 4 ergeht. Daher kann ich das nicht kommentieren. Denn die Wirksamkeit des Bebauungsplans ist ja eine Frage in der Landeszuständigkeit.
Das ist außerhalb unserer Zuständigkeit. Auch Folgefragen, die sich vielleicht stellen und auf die das OVG hinweist, etwa emissionsschutzrechtliche Genehmigungen, sind außerhalb unserer Zuständigkeit. So will ich da nicht spekulieren oder das kommentieren. Das ist schlicht ein Rechtsstreit, der nicht unsere

"Die Rechtsfragen müssen sich natürlich alle Beteiligten genau anschauen ..." Dr. Beate Baron:
“Die Rechtsfragen müssen sich natürlich alle Beteiligten genau anschauen …” Dr. Beate Baron

Zuständigkeiten betrifft.“

Die Journalistenkollegin gab aber nicht auf und verwies zu Recht darauf: „Gleichwohl hat die Position Ihres Hauses, auch erklärtermaßen, immer die rechtliche Korrektheit von Datteln 4 als Grundlage gehabt. Wenn sie nicht mehr gegeben ist, sehen Sie irgendwelche Folgerungen für die Haltung Ihres Hauses zum Weiterbetrieb von Datteln 4?“

Beate Baron bestätigte dann : „Die Rechtsfragen müssen sich natürlich alle Beteiligten genau anschauen. Wir müssen sie uns auch genau anschauen. Das sind aber zunächst Fragen, die sich im Land Nordrhein-Westfalen abspielen. Das ist jetzt eine Entscheidung, die den Bebauungsplan betrifft, die eben nicht die Fragen der emissionsrechtlichen Genehmigungen, die Fragen des Betriebs, erfasst. Diese Fragen müssen jetzt im Land geklärt werden; sie müssen sicher auch vom Unternehmen geklärt werden. Ich kann nur noch einmal sagen: Das ist jetzt nicht unsere Zuständigkeit.“

Nun ist also wieder der Kanzlerkandidat der CDU, Armin Laschet, auch Ministerpräsident von NRW und CDU Bundesvorsitzender, gefragt.