Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn hat das Verfahren zur Zertifizierung der Nord-Stream 2 AG als Unabhängiger Transportnetzbetreiber gestern, Dienstag 16. November, vorläufig ausgesetzt. Die Agentur gab bekannt sie sei nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord-Stream 2 nur dann in Betracht kommt, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist.

"...nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt..."; Jochen Homann , rechts hier mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ;bild Umwelt + Energie-Report
“…nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt…”; Jochen Homann , rechts hier mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ;bild Umwelt + Energie-Report

Wie die Netzagentur weiter berichtete habe sich die Nord -Stream 2 AG, mit Sitz in Zug in der Schweiz, entschlossen, nicht die bestehende Gesellschaft umzuwandeln, sondern eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Diese Tochtergesellschaft solle dann Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Die Tochtergesellschaft muss dann selbst die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber erfüllen (§§ 4a, 4b, 10 bis 10e EnWG).

Die Agentur gab deshalb weiter bekannt das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, „…bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist und die Bundesnetzagentur in der Lage sein wird, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft als neuer Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen!“ Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Bundesnetzagentur ihre Prüfung innerhalb des verbleibenden Restes der vom Gesetz vorgesehenen viermonatigen Frist fortsetzen, einen Entscheidungsentwurf erstellen und wie durch Binnenmarktrecht vorgesehen der Europäischen Kommission zur Stellungnahme zu übermitteln, hieß es im Statement der Agentur zum weiteren Vorgehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) sowie die EU-Kommission wurden, laut

"... Die Zertifizierung kann erst weitergehen, wenn...!" Sascha Müller-Kraenner , bild duh
“… Die Zertifizierung kann erst weitergehen, wenn…!” Sascha Müller-Kraenner , bild duh

Agentur,  im Vorfeld entsprechend informiert. Die Entscheidung wurde den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben und anschließend veröffentlicht.

Zur Aussetzung der Zertifizierung der umstrittenen Pipeline Nord-Stream 2 erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe ( DUH) kommentierte denn auch gleich den Schritt der Agentur so:

„Es ist völlig richtig, dass die Bundesnetzagentur die Zertifizierung von Nord-Stream 2 stoppt. Wir haben bereits früh darauf hingewiesen, dass dem Verfahren die Rechtsgrundlage fehlt. Es geht aber nicht nur um die Rechtsform des Unternehmens, sondern auch um die Fristen im Energiewirtschaftsgesetz: Diese sind längst abgelaufen. Die Zertifizierung kann erst weitergehen, wenn der Bundestag neue Fristen beschließt. Die Ampel-Parteien müssen diesen Spielraum nun nutzen und die Inbetriebnahme des größten fossilen Projekts Europas ganz absagen – ansonsten sind die Klimaziele Deutschlands und Europas in Gefahr.“

Die DUH und auch Brüssel haben immer wieder Angriffe gegen die Pipeline gefahren. Umwelt- und Energie-Report haben ausführlich berichtet. Lesen Sie zum Beispiel: Nächste Hürde für russische Gaspipeline Nord-Stream 2. Oder geben Sie einfach auf unserer Startseite DUH und Nord-Stream 2 ein und Sie werden umfassend pfündig.