Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am  vergangenen Freitag, 17. Dezember,  das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie offiziell gestartet, gab das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI)bekannt.

"...wir stellen die Stromversorgung bis 2030 auf 80 Prozent Erneuerbare um,...!" Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler
“…wir stellen die Stromversorgung bis 2030 auf 80 Prozent Erneuerbare um,…!” Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler

Im sogenannten Vorentwurf der Behörde werden die neuen Ausbauziele des Koalitionsvertrages von Anfang an mitgedacht und die Flächen in der Nordsee neu zugeschnitten. Konkret schlägt das BSH zusätzliche Flächen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft in der Nordsee mit einer Leistung von 3 Gigawatt vor. Damit könnten perspektivisch knapp 3 Millionen Haushalte mit Strom versorgt werden. Das entspricht der Bevölkerung von Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

„Als viertgrößtes Industrieland der Welt stellen wir die Stromversorgung bis 2030 auf 80 Prozent Erneuerbare um, um so das Zeitalter der fossilen Energien hinter uns zu lassen und unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, betonte in dem Zusammenhang noch mal Bundeswirtschafts- und Klimaminister  Robert Habeck.  Damit verändere sich die Rolle der Erneuerbaren grundlegend: „Sie bilden künftig die zentrale Grundlage der Stromversorgung. Dafür ist ausreichend Strom aus Offshore-Anlagen unabdingbar. Gerade Windkraft auf See liefert besonders beständig Energie.“ Und  bei seiner nächsten Aussage kann man sich richtig vorstellen wie Habeck voller kraft und Zuversicht mit der flachen Hand auf den Tisch schlägt: „ Um hier zügig voranzukommen, legen wir jetzt los und stellen zusätzliche Flächen in der Nordsee bereit. Damit schaffen wir die Voraussetzung, um die Stromproduktion deutlich zu steigern. Zusätzliche 3 Gigawatt Leistung aus Windenergie auf See sind ein wichtiger erster Schritt. Weitere Gebiete auf See werden wir brauchen.“

Die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit können sich bis zum 18. Januar 2022 zum Entwurf des Flächenentwicklungsplans äußern. Mitte 2022 soll der Entwurf veröffentlicht und Ende 2022 bzw. Anfang 2023 die finale Fassung vorgestellt werden.