Während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Mittwoch, 05. Januar, wurde auch heftig über die rasant gestiegenen Energiepreise hin- und her gefragt. Mehrere Journalistenkolleginnen und –Kollegen wollten gleich zu Beginn wissen: Zahlreiche Stromanbieter, zum Beispiel Stromio, hätten

Heftige Diskussion  über die rasant gestiegenen Energiepreise...; Regierungspressekonferenz Berlin
Heftige Diskussion über die rasant gestiegenen Energiepreise…; Regierungspressekonferenz Berlin

Energielieferverträge mit Kunden einfach gekündigt, und diese fielen dann in teure Ersatzversorgung zurück. Zentrale Frage dazu:  Hält die Regierung dieses Vorgehen für rechtmäßig beziehungsweise plant sie regulatorische Maßnahmen?
Robert Säverin, Sprecher von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck verwies zunächst darauf: „Im Energiewirtschaftsgesetz ist vorgesehen, dass für Versorgungsgebiete sogenannte Grundversorger festgelegt werden, die die Kunden aufnehmen, die von ihren eigenen Versorgungsanbietern nicht mehr versorgt werden können. Es wird regelmäßig festgelegt, wer Grundversorger ist. In einigen Fällen ist es jetzt dazu gekommen, dass Kunden auf die Grundversorgung zurückgebracht worden sind….!“

"Dieser Stromlieferant ist verpflichtet, dem Kunden eine Schadensersatzleistung zu zahlen......." ;  Stephan Gabriel Haufe, Bild Sascha Hilgers
“Dieser Stromlieferant ist verpflichtet, dem Kunden eine Schadensersatzleistung zu zahlen…….” ; Stephan Gabriel Haufe, Bild Sascha Hilgers

Stephan Gabriel Haufe, Sprecher von Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke holte dann weiter aus: „Wir sehen momentan nicht die Notwendigkeit, das neu zu regeln. Aber wir verweisen vor allem darauf – der Kollege hat die Ersatz- und Grundversorgung angesprochen, in der die betroffenen Kundinnen und Kunden dann fallen -, dass sie die höheren Preise, mit denen sie dann konfrontiert sind, nicht einfach so hinnehmen müssen. Der Versorger, der die Kündigung ausspricht, begeht aus unserer Sicht einen Vertragsbruch. Der Kunde und die Kundin haben das Recht, für den Strom den gleichen Preis zu zahlen, den er oder sie mit seinem oder ihrem ersten Lieferanten, dem Hauptlieferanten, ausgemacht hat.

Er oder sie muss dann die Preiserhöhung, die der Grundversorger möglicherweise vornimmt, weil er einfach einen anderen Strompreis kassiert, nicht hinnehmen. Das ist eigentlich der wichtigste Vorgang, den die Kundinnen und Kunden hierbei beachten sollten!“
Eine Journalistenkollegin wollte es dann doch noch genauer wissen: „Frage: Herr Haufe, vielleicht können Sie es noch ein bisschen genauer erläutern, weil es ein interessanter Punkt ist. Wem gegenüber können die Kunden diese Forderung dann stellen? Denn es geht ja auch um Unternehmen, die in Konkurs gegangen sind. Muss das dann aus der Konkursmasse bedient werden? Würde der Staat, falls dort kein Geld mehr zur Verfügung steht, einspringen, um den Kunden den alten Preis zu garantieren?“

Haufe dann noch mal: „Erst einmal ist das innerhalb der Geschäftsbeziehung zu klären, also zwischen dem Stromkunden und seinem Stromlieferanten, der eine Kündigung ausgesprochen hat. Dieser Stromlieferant ist verpflichtet, dem Kunden eine Schadensersatzleistung zu zahlen, wenn der Kunde

letztlich einen höheren Strompreis zahlen muss. Er hat einen doppelten Schaden: Einerseits hat er den Schaden, dass er seinen Stromlieferanten verliert. Es ist ein Vertragsbruch entstanden. Andererseits hat er den Schaden, dass der Preis plötzlich gestiegen ist, was er so nie ausgemacht hat. – Dann kann er gegenüber dem Stromlieferanten, der ursprünglich mit ihm einen Vertrag hatte, eine Schadensersatzforderung stellen.
Zu der Frage, was Überlegungen betrifft, ob sich der Staat mit Ausgleichszahlungen einschaltet, kann ich momentan keine Angaben machen. Aber bisher gibt es diese Überlegungen nicht.“
Ein Journalistenkollege hakte nach und wollte vom Sprecher der Verbraucherschutzministerin wissen: „Zusatzfrage: Sie sagten, Sie sähen momentan keinen Handlungsbedarf. Nun gibt es die Kritik an einigen Billiganbietern von Strom und Gas, dass an sich klar gewesen sei, dass sie, wenn es Preisschwankungen gebe, ihre Billigangebote nie halten könnten und dass das ein Risiko für die Verbraucher sei. Ist die Verbraucherschutzministerin der Meinung, dass solche Billiganbieter künftig anders reguliert werden sollten?
Stephan Haufe erläuterte: „Ihre Frage, ob wir hier eine Regulierungslücke sehen, betrifft, denke ich, nicht nur unser Haus, sondern auch das für Energie zuständige BMWK. Das müsste sicherlich noch

„Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen nichts Befriedigendes darauf antworten...!"Steffen Hebestreit, bild bundesfinanzm.
„Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen nichts Befriedigendes darauf antworten…!” Steffen Hebestreit, bild bundesfinanzm.

besprochen werden. Aber ich kann momentan keine Auskunft dazu geben, ob eine solche, wie es teilweise heißt, schwerwiegende Regulierungslücke wirklich besteht. Eine Antwort müssten wir nachreichen….!“

Habecks Sprecher Robert Säverin führte dann dazu aus: „Durch die volatilen Gaspreise und nachfolgend die volatilen Energiepreise sind auch neue Erkenntnisse über das Funktionieren dieser Märkte und über das Reagieren auf erhöhte Nachfrage entstanden. Ob daraus abzuleiten ist, dass ein Regulierungsbedarf besteht, muss diskutiert werden. Dazu gibt es noch keine Erkenntnisse.
Eine weitere Zusatzfrage einer Journalistenkollegin ging dann an Regierungssprecher  Steffen Hebestreit:  „Frage: in der Regierung wurde auch diskutiert, ob man einen Ausgleich vor allem für gestiegene Gaspreise zahlt. Nun gehen nicht nur Firmen kaputt, sondern die Kunden stehen, wenn Gasverträge auslaufen – im Februar stehen wohl viele Neuberechnungen für Verträge an -, vor der Situation, dass sich die Höhe der Gasrechnungen möglicherweise verdreifachen könnte.
Plant die Bundesregierung deswegen, Personen, die von diesen extremen Steigerungen betroffen sind, weitere Hilfen über die angedachten 100 Euro hinaus – diese Überlegung gab es ja – zur Verfügung zu stellen?“
Steffen  Hebestreit goss Wasser in den Wein: „Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen nichts Befriedigendes darauf antworten. Wir beobachten die Situation sehr genau. Sie haben die Planungen der Bundesregierung präzise beschrieben. Ob man noch darüber hinaus tätig werden muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Aber ich nehme das gern auf und mit. Sollte es dazu einen neuen Stand geben, teile ich ihn auch gern mit….!“

Umwelt- und Energie-Report fasst hier in den nächsten Tagen nach

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