„EU-Mitgliedstaaten sind … haftbar, wenn sich direkt aus der Grenzwertüberschreitung der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub ein gesundheitlicher Schaden ergibt und die staatlichen Behörden keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben“, konstatierte die Deutsche Umwelthilfe am vergangenen Montag, 16. Mai, nachdem der Schlussantrag von Generalanwältin Juliane Kokott vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekannt wurde , der ein individuelles Recht auf Saubere Luft festhält.

"Bürgerinnen und Bürger haben ein individuelles Recht auf Saubere Luft...!" Juliane Kokott, bild J. K.
“Bürgerinnen und Bürger haben ein individuelles Recht auf Saubere Luft…!” Juliane Kokott, bild J. K.

Demnach leitet sich – wie die DUH- bin ihrem Schreiben dazu betonte – aus der Europäischen Luftreinhalterichtlinie ein Schadensersatzanspruch bei gesundheitlichen Schäden durch Grenzwertüberschreitungen ab. In dem Rechtsstreit (C-61/21) vor dem EuGH klagt ein französischer Bürger gegen den Staat.

 „Eindeutig stellt die Generalanwältin des obersten Europäischen Gerichtshofes fest, dass alle europäischen Bürgerinnen und Bürger ein individuelles Recht auf Saubere Luft haben“,  konstatierte denn auch Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Und er prophezeite zugleich: „Wenn das Gericht der Generalanwältin folgt, drohen der Bundesregierung zahlreiche Schadensersatzforderungen. Denn dass die Bundesregierung zu wenig für die Saubere Luft tut, haben wir durch die Urteile in unseren

„Wenn das Gericht der Generalanwältin folgt, drohen der Bundesregierung ..."Jürgen Resch , bild duh
„Wenn das Gericht der Generalanwältin folgt, drohen der Bundesregierung …”;  Jürgen Resch , bild duh

Luftreinhalteklagen in den letzten Jahren gezeigt!“ Von der neuen Ampelregierung fordert Resch: „ Die Bundesregierung muss jetzt effektive Luftreinhaltemaßnahmen unmittelbar umsetzen. Dazu zählen eine Filterpflicht für Kaminöfen und Maßnahmen für eine schnelle Mobilitätswende, wie Tempolimit und Klimaticket. Aber auch Ammoniak als Vorläuferstoff von gesundheitsschädlichem Feinstaub muss reduziert werden. Das stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Hier muss die Bundesregierung eine Begrenzung der Nutztierhaltung je Flächeneinheit einführen!”