Der vergangene Freitag, 08. Juli, war für die gesamte Energieszene ein sehr bedeutsamer und ereignisreicher Tag. Deutschlands größter Erdgashändler Uniper hat beim Bund einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen gestellt. Dabei geht es um einen Einstieg des Bundes, höhere Kredite und um die Möglichkeit, Preissprünge an die Kunden weiterzugeben. Der Bundesrat hat am selben Tag 16 energieverbundene Gesetze aus dem Bundestag gebilligt.

"....Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an Stabilisierungsmaßnahmen...!" Robert Habeck  bild andreas mertens bmwk
“….Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an Stabilisierungsmaßnahmen…!” Robert Habeck bild andreas mertens bmwk

Zum Thema Uniper erklärte Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck: „Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an Stabilisierungsmaßnahmen. Wir sind hierzu mit allen Akteuren im engen Austausch. Über die konkrete Form der Unterstützung wird jetzt verhandelt und dann entschieden. Politisch ist klar: Wir werden nicht zulassen, dass ein systemrelevantes Unternehmen in Insolvenz geht und infolgedessen der globale Energiemarkt in Turbulenzen gerät. Mit der neuen Gesetzgebung im Energiesicherungsgesetz haben wir verschiedene Möglichkeiten zum Handeln und wir werden handeln.“

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat nun durch Billigung von 16 Gesetze aus dem Bundestag den Weg freigemacht  für das so genannte Osterpaket mit mehreren Vorlagen zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Sicherung der Erdgasversorgung und damit auch für rechtliche Möglichkeiten zum Beispiel um Uniper zu stützen.

Nur einen Tag nach der Beschlussfassung des Bundestages hat der Bundesrat also am 8. Juli   einem Gesetz zugestimmt, das die Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage vorsieht. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder insbesondere Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und zur Sicherung der Versorgungssicherheit.

Das Gesetz ermöglicht es auch , dem Strommarkt durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz befristet zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung mit Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen.

Dazu können Kraftwerke genutzt werden, die derzeit nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Dies soll die Gasverstromung soweit wie möglich ersetzen, um Erdgas einzusparen.

Außerdem schafft das Gesetz eine Verordnungsermächtigung, um im Falle einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können.

Änderungen am Energiesicherungsgesetz aus Mai 2022 ermöglichen bereits eine

Bundesrat macht Tempo für die  Erneuerbaren und Erdgasersatz... ... .bild frank bräuer
Bundesrat macht Tempo für die Erneuerbaren und Erdgasersatz… … .bild frank bräuer

Treuhandverwaltung oder Enteignung von Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Das nunmehr verabschiedete Gesetz erleichtert nun auch den Einstieg des Bundes bei strauchelnden Gasimporteuren, wie zum Beispiel bei Uniper.

Es ermöglicht zudem, die steigenden Kosten der Gasbeschaffung durch ein Umlagesystem auf alle Gasverbraucherinnen und -verbraucher zu verteilen. Die Bundesregierung wird insofern ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung einen durch eine saldierte Preisanpassung finanzierten finanziellen Ausgleich vorzusehen. Voraussetzung ist, dass eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland unmittelbar bevorsteht oder von der Bundesnetzagentur festgestellt worden ist.

Eine vergleichbare Regelung hat die Bundesregierung für die der Gasebene nachgeordnete Marktebene der Fernwärme bereits getroffen. Dieser Verordnung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag  ebenfalls zugestimmt.

In der Entschließung zum Gesamtpaket bringt der Bundesrat seine Sorge über die sich verschärfende Gasmarktkrise zum Ausdruck. Er bittet die Bundesregierung, kurzfristig alle notwendigen Schritte zur Stabilisierung der Versorgungssicherheit zu unternehmen und insbesondere die Einführung eines Schutzschirms für die komplette energiewirtschaftliche Lieferkette zu prüfen. Um Härten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden, solle zudem ein befristetes Moratorium für Strom- und Gaspreise geprüft werden.

Das Gesetz (Osterpaket) wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es wird größtenteils am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, in Teilen am zweiten Tag nach der Verkündung und in Teilen erst nach der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Die die Ersatzkraftwerke betreffenden Regelungen treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht konstatierte der Bundesrat in seinem Statement dazu.