Zu weiteren Erhöhung der Vorsorge und vor dem Hintergrund der weiter angespannten Lage auf dem Erdgasmarkt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestern, Donnerstag 28. Juli,  eine Ministerverordnung zur nochmaligen Erhöhung der Speicherfüllvorgaben im Ressortkreis abgestimmt und finalisiert.

" Dennoch bleibt die Lage angespannt, deshalb verstärken wir noch mal unsere Anstrengungen..... !"". Robert Habeck bild bmwi
Dennoch bleibt die Lage angespannt, deshalb verstärken wir noch mal unsere Anstrengungen….. !”  Robert Habeck bild bmwi

Das Haus von Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck gab zugleich bekannt, dass die Ministerverordnung auch gestern  im Bundesanzeiger verabschiedet, veröffentlicht wurde und sie tritt heute Freitag, 29. Juli in Kraft. Mit der Ministerverordnung werde zugleich ein wichtiger Baustein des von Minister Habeck am 21. Juli 2022 vorgestellten Energiesicherungspaketes umgesetzt, erklärte das BMWK.

Konkret wird damit für den 1. September 2022 ein neues Zwischenziel bei den Speicherfüllvorgaben von 75% eingefügt. Die Vorgaben zielen darauf, dass auch bei geringen Gasflüssen nicht ausgespeichert wird, sondern die Speicher kontinuierlich weiter befüllt werden. Zusätzlich werden die bisherigen Füllstandsvorgaben noch einmal erhöht, zum 1. Oktober von 80 % auf 85 % zum 1. November von 90 % auf 95 %. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte bedeuten im Maximum zum 1. November eines Kalenderjahres ca. 1 Milliarde Kubikmeter Gas (ca. 12 TWh).

Habeck betonte in dem Zusammenhang noch mal  die Bundesregierung tue alles, um die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten. „Wir sind in den vergangenen Monaten deutlich voran gekommen durch konzentriertes und konsequentes Handeln. Dennoch bleibt die Lage angespannt, deshalb verstärken wir noch mal unsere Anstrengungen und erhöhen noch mal die Vorgaben zur Speicherbefüllung. Klar ist: Die Speicher müssen voll werden. Daran arbeiten wir mit ganzer Kraft.“

Die Ministerverordnung zur Anpassung der Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicheranlagen beruht gemäß BMWK auf § 35b Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes, wonach das BMWK abweichende Regelungen zu den relevanten Stichtagen und Füllstandsvorgaben festlegen kann, soweit dies für die Sicherheit der Gasversorgung notwendig ist. Die Lage am Gasmarkt ist aktuell weiter angespannt. Russland hat seine Erdgaslieferungen in den vergangenen Tagen weiter gekürzt, obgleich hierfür kein technischer Grund vorliegt. Die Unsicherheit bleibt damit hoch und die Lage ernst.

Die Bundesregierung hatte bereits am 22. Juni 2022 15 Milliarden Euro für die Speicherbefüllung zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe eingesetzt und genutzt und haben in den vergangenen Wochen dazu beigetragen, dass die Speicherstände aktuell in Deutschland bei immerhin 67% liegen (Stand jeweils 28.07.2022).