Den neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energiequellen den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt erarbeitet hat, sieht  der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)  noch als nachbesserungsbedürftig  an, wie der Verband gestern, Donnerstag 11. August, bekannt gab, nachdem am selben Tag der Entwurf bekannt wurde.

"...der Entwurfhat  aus unserer Sicht einige Schwachstellen hat, die genau den gegenteiligen Effekt haben könnten.... " Dr. Simone Peter
“…der Entwurfhat aus unserer Sicht einige Schwachstellen hat, die genau den gegenteiligen Effekt haben könnten…. ” Dr. Simone Peter

BEE-Präsidentin Simone Peter bestätigte zwar: „Der grundlegende Ansatz, mit dem Gesetz für die Herkunftsnachweise bessere Informationen für Verbraucher:innen bereitzustellen, ist richtig und zu begrüßen!“ Sie schränkte aber zugleich ein, dass  „… der Entwurf aus unserer Sicht einige Schwachstellen hat, die genau den gegenteiligen Effekt haben könnten: In seiner jetzigen Ausgestaltung öffnet der Entwurf Etikettenschwindel Tür und Tor.“

Konkret sieht der Referentenentwurf vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch dekarbonisierte Gase in das geplante Herkunftsnachweissystem für Gase aus Erneuerbaren Energiequellen integriert werden können. Solche Gase verursachen zwar geringere CO2-Emissionen, beruhen aber dennoch auf klimaschädigenden, fossilen Energieträgern. Simone Peters kritisiert:  „Eine mögliche Integration von dekarbonisierten Gasen führt den Sinn und Zweck des geplanten Herkunftsnachweissystems für Erneuerbare Energiequellen ad absurdum. So kann keine echte Transparenz entstehen. Dekarbonisierte Gase basieren auf fossilen Rohstoffen. Diese jetzt als erneuerbar auszuweisen, läuft dem Anliegen des Gesetzes zuwider!“

Der BEE plädiert stattdessen dafür, das Herkunftsnachweissystem für eine klare Abgrenzung zwischen erneuerbaren Gasen unterschiedlicher Herkünfte und dekarbonisierten Gasen aus fossilen Quellen zu nutzen. Nur dann könnten Verbraucher:innen richtig informiert eine Entscheidung über den Bezug von Gasprodukten treffen.

Das BMWK wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf ermächtigt, in einer Verordnung Krtiterien für strombasierte Gase festzulegen.  Der BEE sieht diese Verordnungsermächtigung als Chance, Kriterien zu definieren, die glaubhaft gewährleisten, dass entsprechend deklarierte gasförmige Energieträger aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden. Neben der zeitlichen Korrelation von erneuerbarer Stromerzeugung und Wasserstoff- sowie Wärme- bzw. Kälteproduktion sind hierbei auch inhaltliche und räumliche Anforderungen von großer Bedeutung. Über die Festlegung dieser Kriterien hinaus sollte, mahnt der BEE,  dringend sichergestellt werden, dass jegliche Art erneuerbarer Gase, die aus ansonsten abgeregelten Strommengen stammen, auch Herkunftsnachweise erhalten. „Durch eine solche Regelung wird auch im Gasbereich dazu beigetragen, jede verfügbare Kilowattstunde grünen Stroms zu nutzen. Die Nutzung aller Erneuerbaren Potentiale braucht es angesichts der derzeitigen Versorgungskrise fossiler Energieträger und der Verschärfung der Klimakrise derzeit ganz besonders,“lautet das Fazit der BEE-Spitzenfrau.