Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer haben gestern, Montag 22. August,  Bundesumweltministerin Steffi Lemke aufgefordert, klarzustellen, dass Städte und Gemeinden über das Bundesrecht hinaus kommunale Maßnahmen gegen Einweg-to-go-Verpackungen ergreifen können.

"…Verteuerung von Einweg-Geschirr ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut ..!" !Barbara Metz , bild duh
“…Verteuerung von Einweg-Geschirr ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut ..!” !Barbara Metz , bild duh

Die Verteuerung von Einweg-Geschirr ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut von jährlich 220.000 Tonnen Einweg-to-go-Abfall in Deutschland, erklärte der DUH in seinem Aufforderungs-Statement.  Die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen in Kraft getretene Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Geschirr habe dies vor Ort eindrücklich bewiesen und klimafreundlichen Mehrwegsystemen einen deutlichen Aufschwung verschafft. Durch den anhängigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Tübingen und dem Fast-Food-Konzern McDonald’s sind der DUH zufolge jedoch viele Städte abgeschreckt, dem Tübinger Beispiel im Kampf gegen Klimakrise, Vermüllung und Ressourcenverschwendung zu folgen. „Deshalb ist es dringend erforderlich, dass Umweltministerin Lemke Lenkungsabgaben auf Bundesebene einführt oder zumindest das Verpackungsgesetz anpasst, damit es Kommunen ausdrücklich erlaubt ist, gegen die Einweg-Müllflut zu kämpfen“, lautet ein erstes Fazit des Verbandes

Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH legte in dem DUH-Statement und der damit verbundenen Aufforderung an Steffi Lemke, den Finger in eine größere Wunde:  „Gerade in Zeiten von Ressourcen- und Energieknappheit ist es absolut haarsträubend, effektive Maßnahmen gegen die wahnsinnigen Einweg-Müllberge auszubremsen. Wenn Umweltministerin Lemke keine bundeseinheitliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Verpackungen angeht, sollte sie wenigstens klarstellen, dass Städte und Gemeinden über das Verpackungsgesetz hinaus gegen die zunehmende Vermüllung vorgehen dürfen. Welchen Sinn soll eine Umweltgesetzgebung des Bundes haben, die den Städten untersagt, es besser zu machen? Hier braucht es dringend eine politische und rechtliche Klarstellung, denn die Müllberge verschwinden nicht von allein.“

Gegen die Tübinger Verpackungssteuer hatte die Franchise-Nehmerin eines McDonald’s

"....klarstellen, dass Städte und Gemeinden über das Bundesrecht hinaus kommunale Maßnahmen gegen Einweg-to-go-Verpackungen ergreifen können... Steffi Lemke, bild grüne bundestg, stefan kaminski
“….klarstellen, dass Städte und Gemeinden über das Bundesrecht hinaus kommunale Maßnahmen gegen Einweg-to-go-Verpackungen ergreifen können… Steffi Lemke, bild grüne bundestg, stefan kaminski

Schnellrestaurants in Tübingen geklagt. Der Fast-Food-Gigant will scheinbar nicht auf sein Einweg-Geschäftsmodell verzichten. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) hatte mit Urteil vom 29. März 2022 auf die Verantwortung der Bundesregierung für die Abfallvermeidung verwiesen und die Verpackungssteuer der Stadt für unwirksam erklärt. Das Urteil des VGH Mannheim ist nicht rechtskräftig, denn die Stadt Tübingen ist in Revision gegangen.

Der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen gibt in seiner Erklärung zum aktuellen Thema der Ministerin Lemke noch eine gute Chance:
 „Die Bundesumweltministerin könnte einen wichtigen Beitrag zum Erfolg unseres Revisionsverfahrens leisten. Sie sollte klarmachen, was Inhalt und Gegenstand der bundesrechtlichen Regelung im Verpackungsgesetz ist und welchen Spielraum die Kommunen im Kampf gegen Einweg-to-go-Verpackungen tatsächlich haben!“

Die DUH und Palmer hatten in der Angelegenheit bereits einen Brief an Umweltministerin Lemke geschrieben. In ihrer Antwort hatte die Ministerin sich jedoch nicht zum laufenden Verfahren äußern wollen und auf eine bessere kommunale Müllsammlung und Abfallberatung verwiesen. Boris Palmer und die DUH gaben sich damit aber angesichts der sich immer weiter verschärfenden Klima-, Müll- und Ressourcenkrise nicht zufrieden.

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