Heute, am 7. Oktober,  also eine Woche nach dem Bundestag stimmt  auch der Bundesrat über die befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgaslieferungen ab. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie dann statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Der  Bundesrat:  Bleibt es bei der Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgaslieferungen ?. Bild bundesr. Sascha Radke
Der Bundesrat: Bleibt es bei der Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgaslieferungen ? Bild bundesr. Sascha Radke

Wie der Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung noch mal bekannt gab befreit der Bundestagsbeschluss Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet.

Grundlage des Bundestagsbeschlusses ist ein Gesetzentwurf der Regierungskoalitionsfraktionen, der im Laufe der Beratungen um die Steuerbefreiung der Inflationsausgleichsprämie ergänzt wurde.

In der amtlichen Begründung heißt es, die steigenden Energiepreise seien bereits jetzt eine große Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, könnten diese Entwicklung verstärken.

Dies ist aber nicht die einzige neuerung über die der Bundesrat heute abstimmt. Weiter geht es mit den  Änderungen im Energierecht :

Der Bundestag hatte am 30. September des Jahres weitere Maßnahmen beschlossen, um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Diese sollen unter anderem zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen. Das Gesetz steht heute, am 7. Oktober, ebenfalls zur Abstimmung im Bundesrat.

Der Gesetzesbeschluss enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetzes, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel der Regelungen ist es insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.