„Das war keine leichte Aufgabe: Schnelligkeit, Sparanreize und gerechte Lösungen mussten unter einen Hut gebracht werden und das buchstäblich in Windeseile übers Wochenende. Der Kommission ist das gelungen“, kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer ersten Einschätzung die am vergangenen Montag, 10.Oktober, im Zwischenbericht vorgestellten Ergebnisse und Empfehlungen der „EpertInnen-Kommission Gas und Wärme“.

"..  Der Kommission ist das gelungen .... !" Ingbert Liebing foto vku
“.. Der Kommission ist das gelungen …. !” Ingbert Liebing foto vku

Auf der Habenseite steht laut Liebing: es wurde ein Konzept mit Spielarten, aber am Ende für alle Verbraucher gefunden – vom Privathaushalt über den Mittelständler bis zum Industriebetrieb. Richtigerweise wurden alle Fernwärmekunden einbezogen. Ab dem Frühjahr soll dann ein Modell gelten, dass per Rabatt eine bedarfsgerechte Mindestentlastung unterschiedlicher Haushaltsgrößen und Endkunden sicherstellt. Für ein solches Modell hatte sich auch der VKU stark gemacht. Die Gaspreisbremse für die Industrie startet schon im Januar 2023.

Die Umsetzung für Privatkunden und Kleingewerbe erfolgt in zwei Stufen: zunächst ein Erlass der Abschlagshöhe aus September 2022 für den Dezember und dann ab 1. März, spätestens  1. April 2023 das Rabatt-Modell, das für Kunden mit sog. Standardlastprofilen 80% eines Grundverbrauchs bei 12 Ct. je verbrauchter kWh deckelt, für Fernwärmekunden bei 9,5 Cent/kWh. Für größere Industrie- und Gewerbekunden sind es 70% zu 7 Ct./kWh ab dem 1. Januar 2023. Diese sog. leistungsgemessenen (RLM)-Kunden müssen sich dafür bei ihren Versorgern anmelden, den Standorterhalt zusichern und eine Transformationsperspektive aufzeigen.

Da der nötige soziale Ausgleich nicht über eine Energiepreisgestaltung erreicht werden kann, ist es sachgerecht, die staatliche Energiepreisbremse steuerrechtlich anzurechnen und so für den sozialen Ausgleich zu sorgen. Die Kommission befürwortet außerdem flankierende Maßnahmen, wie sie in der Vergangenheit auch der VKU gefordert hat.

Dazu zählen: ein Hilfsfonds für Mieterinnen und Mieter sowie für Vermieterinnen und Vermieter und die bereits angekündigte Wohngeldreform sowie in der Perspektive auch ein System staatlicher Direktzahlungen nach Bedürftigkeit. Hinzukommen Härtefallregelungen und weitere Effizienz fördernde Maßnahmen auch für den gewerblich-industriellen Bereich.

Natürlich erzeugen die unterschiedlichen Schritte und zielgruppenabhängigen Entlastungen für die Energieversorger beträchtlichen Aufwand, konstatiert auch  Liebing.  Abrechnungsverfahren und die zugehörige IT müssen darauf eingestellt werden. Das trauen sich die Stadtwerke aber zu. Sie sind bereit, ihren Teil zur Umsetzung und zum Gelingen beizutragen, kündigt er weiter an.

Er fordert für seinen Verband aber auch es müsse sichergestellt werden, dass die staatliche Leistung rechtzeitig bei den Versorgern ankommt. Die Stadtwerke können z.B. nicht die Einmalzahlung des Dezemberabschlages vorfinanzieren: Das wären rd. 8% des Jahresumsatzes und würde die ohnehin schon angespannte Liquidität der Stadtwerke zusätzlich beeinträchtigen.

Für Liebing steht fest: „Für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen gewerblicher und industrieller Kunden sind unbürokratische Verfahren notwendig. Und es bedarf jetzt schnell klarer und praxistauglicher rechtlicher Regelungen, damit alle notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden können. “