Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)  „… begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung der Ausgestaltung einer Strompreisbremse nähert!“ Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Ingbert Liebing, stellte am vergangenen Mittwoch, 19. Oktober , fest  aktuell kursierten vor allem Ansätze für die Abschöpfung von Zufallserlösen, also die Einnahmeseite.

"Wir warnen davor, stärker als von der EU-Kommission geplant, einzugreifen.... !" Ingbert Liebing foto vku
Wir warnen davor, stärker als von der EU-Kommission geplant, einzugreifen…. !” Ingbert Liebing foto vku

Liebing plädiert aber auch dafür  sein Verband halte eine parallele Erarbeitung der Entlastungsmodelle für Kundinnen und Kunden für dringend geboten: „ Denn die Zeit drängt vor allem bei der Entlastung. Die Zielsetzung, krisenbedingte Zufallserlöse zur Entlastung der privaten Haushalte und Unternehmen abzuschöpfen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wir warnen davor, stärker als von der EU-Kommission geplant, einzugreifen. So sollen technologiespezifische Erlösobergrenzen („Treppenansatz“) vorgeschlagen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass mehr als nur krisenbedingte Zufallsgewinne abgeschöpft werden. Verschärft wird dies durch die Absicht einer rückwirkenden Einführung“, warnt Liebing.

Er hält  eine Rückwirkung bis März 2022 für inakzeptabel und sieht  darin vor allem einen Eingriff in den Vertrauensschutz. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in staatliche Zusagen und die Stabilität des Marktrahmens „…sind zentral für weitere Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ein rückwirkend geltender Eingriff wäre ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Investitions- und Planungssicherheit und würde die Investitionsbereitschaft im Energiesektor beeinträchtigen !“

Liebings Fazit: „Insgesamt ist das vorgeschlagene Instrument höchst komplex und wäre in der Kürze der Zeit nur schwer umsetzbar. Dies gilt auch mit Blick auf den Zeitplan für die gesetzgeberische Umsetzung. Sollte der Bundesrat erst Mitte Dezember final die Preisbremsen beschließen, blieben den Unternehmen für die Umsetzung nur die letzten beiden Wochen des Jahres, und dies unter erschwerten Bedingungen wegen der feiertagsbedingt ohnehin reduzierten Belegschaft vor Ort.

Die Einführung einer Steuer wäre weniger komplex und hätte wahrscheinlich nicht so viele ungewünschte Nebenwirkungen. Daher appellieren wir ausdrücklich, eine steuerrechtliche Alternative zu prüfen!“

Der VKU-Spitzenmann fordert in jedem Fall sei  sicherzustellen, dass die jüngst getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung und Aufrechterhaltung des Stromangebotes (u.a. Marktrückkehr von Kohlekraftwerken, Fuel Switch) nicht gefährdet werden. Ansonsten würde dieses Konzept der Gewinnabschöpfung der Krisenbewältigung einen Bärendienst erweisen.“