Die Experten-Kommission Gas und Wärme hat am gestrigen Montag, 31. Oktober,  ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben. Das und der Inhalt des Berichts veranlassten  Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der die Stadtwerke vertritt, in seiner Ersteinschätzung zu der Feststellung:  „Jetzt ist Eile geboten. Die Kommission hat detaillierte Vorschläge zur Gas- und Wärmepreisbremse vorgestellt, mit denen Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft effektiv entlastet werden können!“

"... wir brauchen nun zügig politische Entscheidungen zur praktischen Umsetzung... !" Ingbert Liebing foto vku
… wir brauchen nun zügig politische Entscheidungen zur praktischen Umsetzung… !” Ingbert Liebing foto vku

Liebing zufolge  macht die Kommission zugleich Vorschläge über Anreize zum Energiesparen und zum Schutz der Energieversorger vor Ausfallrisiken. „Damit diese Entlastungen schnell wirken können, brauchen wir nun zügig politische Entscheidungen zur praktischen Umsetzung: Die Preisbremse kann nur schnell greifen, wenn sie auch schnell und praktikabel umsetzbar ist – je einfacher, desto besser. Und sie muss vor allem auch nach den europäischen Vorgaben beihilferechtskonform sein. Das muss noch schnellstens geprüft werden“, fordert der VKU-Spitzenmann.

Aus VKU-Sicht ist der wichtigste Punkt: Gut ist, dass die Kommission bei der Erstattung des Dezember-Abschlags auf die pünktliche Zahlung vom Bund an die Energieversorger bis zum 01. Dezember 2022 pocht und sie zwingend zur Voraussetzung für die erste Entlastungsstufe der Preisbremse erklärt. Diese Vorgabe muss der Gesetzgeber 1:1 übernehmen. Wichtig ist, auch keinen weiteren zusätzlichen bürokratischen Aufwand durch weitere Regelungen zu erzeugen.

Das gilt aus Sicht des VKU ebenso für die nächsten Stufen mit den Preisbremsen für RLM-Kunden (z.B. Industrie) zum 01. Januar 2023 und SLP-Kunden (z.B. Privathaushalte) zum 01. März 2023. Da die Umsetzung zeitlichen Vorlauf erfordert, sind beide Termine ohnehin extrem ambitioniert. Sie erfordern daher vom Gesetzgeber zügig einfache Regelungen, die schnell und damit gut umsetzbar sind.

Richtig und wichtig, laut Ingbert Liebing: Die Kommission greift die VKU-Forderung an die Bundesregierung auf, Energieversorger vor Ausfallrisiken zu schützen, damit sie Verbrauchern und Unternehmen weiterhin ein Gasversorgungsangebot machen können. Der VKU warnt aber auch Vorsicht sei dagegen bei zusätzlichen Instrumenten geboten, die wie zum Beispiel ein Einsparbonus, weiteren Aufwand erzeugen. Liebing fordert: „Derzeit müssen wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Sinnvoll erscheinen hingegen ergänzende Instrumente, die Härtefälle adressieren oder Ausfallrisiken begrenzen.“