In der neuen „Spiegel“ Ausgabe vom Wochenende , 26. November, war es ja bereits angekündigt worden, am gestrigen Montag, 28. November, hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schon klar Schiff gemacht. Sie forderte gestern November,  die Landesbehörden von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin  Manuela Schwesig auf, die beantragte Genehmigung für das LNG-Terminalschiff „Neptune“ der deutschen Firma ReGas in Lubmin nicht zu erteilen.

"Wenn es mit rechten Dingen zugehen würde.... !"  Sascha Müller-Kraenner, bild duh
Wenn es mit rechten Dingen zugehen würde…. !” Sascha Müller-Kraenner, bild duh

Dazu hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gestern  im Genehmigungsverfahren Einwendung beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern eingereicht. „Nach Prüfung der Unterlagen“ ist für die DUH „klar, dass der Genehmigungsantrag der Firma Regas (Investor und Akteur der LNG-Aktion dort, d. Redkt. ) unvollständig und fehlerhaft ist.“

So fehlen-  laut DUH- Beschreibungen und Bewertungen essentieller Projektbestandteile. Dies gilt zum Beispiel für den täglich mehrfachen Shuttle-Verkehr zwischen einem in der Ostsee ankernden „Zwischenspeicherschiff“ und dem LNG-Terminalschiff „Neptune“ im Hafen von Lubmin mit kleinen LNG-Carriern durch den Greifswalder Bodden. Bei der störfallrechtlichen Überprüfung werden die benachbarten atomaren Anlagen weder vollständig noch mit den möglichen Wechselwirkungen oder Dominoeffekten erfasst. Die gesetzlich geforderte Bewertung der Klimafolgen und deren Vereinbarkeit mit den verbindlichen Klimaschutzzielen wurde, so die Feststellung der Umwelthilfe,  überhaupt nicht durchgeführt. Die Gutachten zu den Auswirkungen auf die umliegenden Schutzgebiete und den Greifswalder Bodden sind demnach mangelhaft. Und ein weiterer massiver Vorwurf lautet: „Die Pflicht zu Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll offenbar rechtswidrig umgangen werden.“ DUH-Fazit aus den genannten Fakten: Insgesamt ist das Projekt damit nach Bewertung der DUH nicht genehmigungsfähig.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner wirft der Landesregierung vor: „… Wenn es mit rechten Dingen zugehen würde, hätten die Behörden von Manuela Schwesig längst einschreiten müssen. Schon mit der Verweigerung der digitalen Veröffentlichung der Unterlagen und der

Aufforderung: "Genehmigung für das LNG-Terminalschiff „Neptune“ nicht  erteilen. ....!“ Manuela Schwesig . ; bild staatsk. mv
DUH-Aufforderung: “Genehmigung für das LNG-Terminalschiff „Neptune“ nicht erteilen. ….!“ Manuela Schwesig . ; bild staatsk. mv

Erschwerung der Öffentlichkeitsbeteiligung haben sich die Behörden zu Erfüllungsgehilfen der Regas gemacht. …Jetzt muss die Notbremse gezogen werden. Die Deutsche Umwelthilfe wird alle rechtlichen Möglichkeiten für den Stopp dieses Projektes prüfen.“

Nach Prüfung der Antragsunterlagen kommt die DUH zu dem Ergebnis, dass für das LNG-Terminalschiff „Neptune“ eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Eine Ausnahme ist laut LNG-Beschleunigungsgesetz nur zulässig, wenn das Projekt einen „wesentlichen Beitrag“ zur Energiesicherheit leistet. Dies ist laut Gesetzeskommentar erst ab einer jährlichen Einspeiseleistung von fünf Milliarden Kubikmetern Gas der Fall. Ausweislich der Antragsunterlagen von Regas hat die „Neptune“ jedoch nur eine Einspeiseleistung von 4,2 Milliarden Kubikmetern. Dies geht aus den technischen Daten im Sicherheitsbericht des Antrags hervor. In der Zusammenfassung der Unterlagen ist dagegen von mehr als fünf Milliarden Kubikmetern Gas die Rede.