Zum ersten Mal legt ein europäisches Gesetz Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus von Batterien, etwa in E-Autos, Handys und Laptops fest. So begrüßte gestern, Montag 12. Dezember, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Einigung von Parlament, Rat und Kommission der EU am vergangenen Freitag über eine Verordnung für nachhaltigere Batterien als wichtigen Beitrag zur Antriebswende.

Aus Sicht der DUH  werden so Umwelt- und Menschenrechte bei der Gewinnung von Lithium, Kobalt, Grafit und Nickel zukünftig besser geschützt, der CO2-Fußabdruck der Batterien begrenzt und das Recycling verbessert. Großen Handlungsbedarf sieht der Umwelt- und Verbraucherschutzverband

"...endlich wegweisende Vorgaben für nachhaltigere Batterien…..!" !Barbara Metz , bild duh
“…endlich wegweisende Vorgaben für nachhaltigere Batterien…..!” !Barbara Metz , bild duh

jedoch weiterhin bei der Lebensdauer von Batterien, der Gewinnung von Rohstoffen wie Kupfer, Aluminium und Eisen sowie bei Sammlung und Recycling der Batterien. Die DUH fordert die EU-Kommission deshalb auf, das Potenzial für die Kreislaufführung von Batterien schnellstmöglich durch ergänzende Rechtsakte vollständig zu erschließen.

„ Mit der überfälligen Einigung können nun endlich wegweisende Vorgaben für nachhaltigere Batterien in Kraft treten“, lobt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Der CO2-Fußabdruck der Batterien werde begrenzt und Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit festgelegt. Unternehmen müssten die verwendeten Rohstoffe rückverfolgen können und Vorkehrungen zur Verhinderung von Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen treffen. Barbara Metz konstatierte auch: „Erstmals werden separate Recyclingquoten und Rezyklateinsatzquoten für Metalle wie Lithium, Kobalt und Nickel eingeführt!“

Doch die Probleme sind aus Sicht der DUH-Bundesgeschäftsführerin  noch nicht gelöst: Bei einem reinen Wechsel von Autos mit Verbrennungsmotor zu Elektroautos werden sich aus Sicht der DUH  die Umweltauswirkungen durch die ansteigende Batterieproduktion deutlich erhöhen. Es brauche daher einen grundsätzlichen Wechsel weg vom Individualverkehr auf Busse, Bahnen und Fahrräder sowie Effizienzstandards für Elektroautos.

„Zudem muss die EU-Kommission nun schnellstmöglich durch ergänzende Rechtsakte das Potenzial für die Kreislaufführung der Batterien und ihrer Rohstoffe ausschöpfen“, fordert die DUH-Spitzenfrau.

Insbesondere die Lebensdauer von Batterien in Elektroautos muss durch weitgehende Anforderungen an die Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendung verlängert werden. So muss der Einsatz ausgedienter Elektroauto-Batterien als stationäre Stromspeicher zum Standard werden. Umwelt- und Menschenrechte müssten auch bei der Gewinnung von Kupfer, Aluminium und Eisen besonders geschützt werden. Pfandsysteme müssten die Erfassung insbesondere von Hochenergieakkus etwa in Werkzeug oder E-Scootern sicherstellen, damit die Batterien korrekt recycelt und Brände aufgrund falscher Entsorgung vermieden werden.

Der stellvertretender DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer fordert auch noch : „Entscheidend ist nun, dass die EU-Kommission die versprochenen Rechtsakte zu kritischen Rohstoffen, Haltbarkeit und Leistung und dem CO2-Fußabdruck zügig auf den Weg bringt und ambitioniert

"...bei der Produktion von Batterien zukünftig ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen einsetzen ...!"  Philipp Sommer Bild duh Heidi Scherm
“...bei der Produktion von Batterien zukünftig ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen einsetzen …!” Philipp Sommer;  Bild duh Heidi Scherm

gestaltet. So sollte bei der Produktion zukünftig ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen eingesetzt werden. Wichtig sind auch strengere Standards an die Herkunft der in Batterien eingesetzten Rezyklate, damit nicht etwa Produktionsausschuss als vermeintliches Recyclingmaterial eingesetzt wird.“

Nach der Einigung im Trilog müssen nun noch EU-Parlament und -Rat formal zustimmen, womit die Verordnung erst in einigen Monaten in Kraft treten dürfte. Als Verordnung ist sie in allen EU-Mitgliedstaaten direkt wirksam und bedarf keiner Umsetzung durch nationale Gesetze. Dennoch lässt die Verordnung der DUH zufolge  insbesondere bei den Vorgaben zur Sammlung Spielraum für weitergehende nationale Regelungen. Hier sieht die DUH die Gefahr, dass Deutschland bisherige unzureichende Regelungen im Batteriegesetz beibehalten könnte und fordert von der deutschen Umweltministerin Steffi Lemke eine schnelle und ambitionierte Überarbeitung des Batteriegesetzes.