Die Bundesregierung hat die bereits angekündigte zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG ) beschlossen, um so den im Sommer eingeschlagenen Weg weiter fortzusetzen, kündigte das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK)  am gestrigen Samstag, 09. Dezember, an.

Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung sind zentrale Schritte, „… um  die Energiekosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele zu erreichen“, erklärte das BMWK zugleich.  Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll möglichst viele Menschen dabei unterstützen, diese Schritte zu ergreifen.

.Die energetische Sanierung von Gebäuden....; Hier  Blick aus dem Forum des neuen UN-Kongresszentrums auf das daneben stehende Hotel (im Bau), Bild U&E
.Die energetische Sanierung von Gebäuden….; Hier Blick aus dem Forum des neuen UN-Kongresszentrums auf das daneben stehende Hotel (im Bau), Bild U&E

Der Zugang zur BEG wird weiter erleichtert, Förderboni sollen die Anreize für Sanierungen  erhöhen und die Fördereffizienz des Programms wird laut BMWK  erneut gesteigert, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragssteller unterstützen zu können.

Die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien sollen  noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und treten dann zum 1. Januar 2023 in Kraft. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen.

Das BMWK gibt  auch die Änderungen im Einzelnen bekannt:
Mit den Änderungen wird ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Die serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur umfassenden energetischen Sanierung (Gebäudehülle & -technik). Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente. So sollen sich der handwerkliche Aufwand vor Ort und die Kosten deutlich reduzieren lassen.

Zudem wird der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus, von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet.

Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Diese wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. So soll ein nahtloser Übergang der Neubauförderung gewährleistet werden.

Weiterhin werden mit der Reform technische Anpassungen mit dem Ziel vorgenommen, besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern. Durch die Änderungen werden beispielsweise nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.

Übergeordnetes Ziel der Reform bleibt- laut BMWK- , bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Neben dem Ordnungsrecht ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hier als ein zentrales politisches Instrument gedacht, das mit einem Budget von 13 Milliarden Euro für 2023 entsprechende Anreize im Markt setzen soll.