Im vergangenen Jahr 2022 stammten Schätzungen zufolge 47% der Strommengen aus Erneuerbaren Energien, vorrangig aus Wind und Sonne. Das berichtete das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium  (BMWK) am vergangenen Donnerstag, 29. Dezember. Das ist viel – aber noch lange nicht genug, heißt es im Staement des BMWK dazu und zugleich auch: “… Denn 2030 wollen wir bei 80 Prozent liegen – bei einem deutlich höheren Stromverbrauch!”

"Allein im Mai und Juni 2022 haben Solaranlagen etwa so viel Strom eingespeist wie alle Erdgas- und Steinkohle-Kraftwerke zusammen.... bild trianel
Allein im Mai und Juni 2022 haben Solaranlagen etwa so viel Strom eingespeist wie alle Erdgas- und Steinkohle-Kraftwerke zusammen…. bild trianel

Als Grund für den zurückliegenden Erfolg sieht das BMWK  viel Wind und Sonne – aber auch einen deutlichen Ausbau der Solarenergie. Allein im Mai und Juni 2022 haben Solaranlagen etwa so viel Strom eingespeist wie alle Erdgas- und Steinkohle-Kraftwerke zusammen. Das ist ein neuer Höchststand.

Auch das BMWK bestätigt: Wichtigste Stellschraube für den längerfristig erfolgreichen Ausbau erneuerbaren Energien sind der Abbau bürokratischer Hürden, höhere Förderungen und die engere Einbeziehung der Bundesländer. Und, lobt sich das BMWK selbst, dafür haben wir an vielen Stellen neue Regeln vorgelegt. Die wichtigsten finden sich im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG).“ In Summe verdreifachen wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu Wasser, zu Lande und auf dem Dach!“

Zentral ist dabei der neu eingeführte Grundsatz, dass die Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit haben sie bei Abwägungsentscheidungen künftig Vorrang vor anderen Interessen. Das ist nun für die Verantwortlichen in Behörden und Gerichten ein klarer Handlungs-Leitfaden und wird das Tempo von Planungs- und Genehmigungsverfahren erhöhen.

Mehr Sonnenstrom von Dächern und Freiflächen: Eine Reihe von 2022 erreichten Verbesserungen sollen künftig den Ausbau von Photovoltaik beschleunigen :

  • EEG-Umlage wird abgeschafft und damit wurde auch die Definition der Personenidentität beim Eigenverbrauch gestrichen.
  • Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) regelt, dass es hinter dem Netzverknüpfungspunkt keine Umlagen mehr gibt. Eine wichtige Entbürokratisierung, die vor allem vielen privaten Nutzerinnen und Nutzern helfen wird.
  • Bei Dachanlagen in der Festvergütung wird die Vergütung deutlich angehoben: Von bis zu 6,24 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf bis zu 13,4 Cent pro kWh. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Ab 2023 lassen sich Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombinieren. Damit lohnt es sich noch häufiger, die Dächer voll zu belegen.
  • Die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024 wird ausgesetzt
    Mehr Sonnenstrom von Dächern; Waldorfkinderhaus Sankt Augustin Menden mit Fotovoltaik und Solarthermie-Anlage, Bild Bau Atelier
    Mehr Sonnenstrom von Dächern …; Waldorfkinderhaus Sankt Augustin Menden mit Fotovoltaik und Solarthermie-Anlage, Bild Bau Atelier

    und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.

  • Bei großen Dachanlagen gibt es keinen Mindest-Eigenverbrauchsanteil mehr außerhalb der Ausschreibung. Das sichert die Wirtschaftlichkeit.
  • Die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen wird ausgebaut: Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienen werden deutlich erweitert, bei benachteiligten Gebieten ist sowohl die alte als auch die neue Flächenkulisse zugelassen und es kommen neue Kategorien wie Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV hinzu. Diese werden in die PV-Freiflächenausschreibung integriert. Bestimmte Agri-PV-Anlagen sowie Moor-PV-Anlagen erhalten einen Bonus in den Ausschreibungen.
  • Zur Beschleunigung wird die maximale Gebotsgröße für Ausschreibungstermine von 20 auf 100 Megawatt erhöht. So ist eine Erweiterung bestehender Anlagen möglich.
  • Streichung der 70%-Regelung für alle Neuanlagen bis einschließlich 25 kW installierter Leistung, die nach dem 14.09.2022 in Betrieb genommen werden; ab dem 01.01.2023 bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung.
  • Ausschreibungen erst ab 1 MW (bisher 750 kW).
  • Ausnahmen von Ausschreibungen für Bürgerenergie-Solaranlagen bis 6 MW. Vergütung mit Durchschnitt aus höchsten noch bezuschlagten Gebotswerten des Vorjahres.
  • Verbesserungen beim Mieterstrom: Deckel (500 MW pro Jahr) wird aufgehoben, 100 kW-Begrenzung bei Anlagengröße entfällt ebenso wie die EEG-Umlage.
  • Mit einem neuen Förderprogramm werden Bürgerenergiegesellschaften in der Projektierungsphase von finanziellen Risiken entlastet. Außerdem werden – wie bei Windenergie-Projekten – die Ausschreibungsbedingungen verbessert.
  • Standardisierung und Digitalisierung werden den Netzanschluss bis 30 Kilowatt installierter Leistung vereinfachen und beschleunigen. Profitieren werden private PV-Dachanlagen-Betreiberinnen und -Betreiber.
  • Bei kleinen EE-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung wird es zur Ausnahme, dass der Netzbetreiber beim Anschluss anwesend sein muss. Durch den vereinfachten Netzanschluss können Anlagen schneller in Betrieb genommen werden.
  • Um kurzfristig für Entlastung bei Zertifizierungsverfahren zu sorgen, wurde die „Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen“ (NELEV) angepasst. Akkreditierte Zertifizierungsstellen können bis 31.12.2025 das Anlagenzertifikat unter der Auflage erteilen, dass fehlende Nachweise innerhalb von 18 Monaten nachgereicht werden. Stromerzeugungsanlagen von 135 bis 950 kW dürfen dadurch vorläufig ans Netz angeschlossen werden.
  • Das Jahressteuergesetz enthält weitere Erleichterungen: Die Anhebung des Schwellenwertes für die einkommenssteuerliche Befreiung von PV-Anlagen steigt von 10 auf 30 kW und der 0% Steuersatz gilt für Lieferung und Installation von PV-Anlagen.

Das BMWK erklärt in seinem aktuellen Statement zum Photovoltaikausbau weiter: „2022 konnten wir an vielen entscheidenden Stellschrauben drehen. Das ist aber nicht das Ende: Das BMWK erarbeitet eine Photovoltaik-Strategie und hat dazu Branchenworkshops durchgeführt. Ziel ist, mit weiteren Maßnahmen den PV-Ausbau auf Gebäuden und Freiflächen voranzubringen1“