EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte am vergangenen Donnerstag, 16. März, nötig sei ein regulatorisches Umfeld, das einen schnellen Übergang zu sauberer Energie ermögliche und der  „Net Zero Industry Act“ werde die besten Voraussetzungen für die Sektoren schaffen, die für das Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2050 entscheidend sind – etwa Windturbinen, Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, erneuerbaren Wasserstoff und CO2-Speicherung.

 „...Widerstandsfähigkeit der europäischen Lieferketten für saubere Energie wird gestärkt,...!" Ursula von der Leyen, bild bundesr. Guido Bergmann
„…Widerstandsfähigkeit der europäischen Lieferketten für saubere Energie wird gestärkt,…!” Ursula von der Leyen, bild bundesr. Guido Bergmann

Insgesamt will also die Kommission bessere Bedingungen für die Produktion von und Investitionen in saubere Technologien in Europa schaffen. Ziel ist, dass die Produktionskapazität für die strategisch wichtigsten Netto-Null-Technologien bis 2030 mindestens 40 Prozent des Bedarfs der Union erreicht.

Zusammen mit der Initiative zu kritischen und der  Reform des Strommarktdesigns sollen die neuen  Vorschläge zur Netto-Null-Industrie einen klaren Rahmen schaffen, um die Abhängigkeit der EU von Importen zu verringern. Auch als Lehre aus der Covid-19-Pandemie und der durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine ausgelösten Energiekrise werde so die Widerstandsfähigkeit der europäischen Lieferketten für saubere Energie gestärkt, heißt es in den Anküdnigungen vom vergangenen Donnerstag.

Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften betreffen strategische Netto-Null-Technologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Photovoltaik und Solarthermie
  • Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie
  • Batterien und Speicher
  • Wärmepumpen und Geothermie
  • Elektrolyseure und Brennstoffzellen
  • Biogas/Biomethan
  • Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung sowie
  • Netz-Technologien.

Diese acht in Anhang I der Verordnung genannten strategischen Netto-Null – Technologien werden besonders gefördert und unterliegen dem Benchmark von 40 Prozent inländischer Produktion.

Der Vorschlag umfasst ebenfalls Technologien für alternative Kraftstoffe, fortschrittliche Technologien zur Energieerzeugung aus Kernenergie mit minimalen Abfällen und kleine modulare Reaktoren.

Schlüsselmaßnahmen: Das Gesetz zur Netto-Null-Industrie stützt sich auf die folgenden Säulen:

  • Günstige Investitionsbedingungen, unter anderem durch kürzere Genehmigungsfristen und straffere Verfahren,
  • Beschleunigung der CO2-Abscheidung, unter anderem durch die Schaffung jährlicher Injektionskapazitäten von 50 Millionen Tonnen bis 2030 ,
  • leichterer Marktzugang, beispielsweise durch verpflichtende Kriterien für Nachhaltigkeit und Belastbarkeit von Netto-Null-Technologien bei öffentlichen Ausschreibungen,
  • bessere Qualifikationen, zum  Beispiel durch die Einrichtung von Net-Zero-
    "Ideen für die Gestaltung und die Funktionen der Europäischen Wasserstoffbank  ...!"
    Ideen für die Gestaltung und die Funktionen der Europäischen Wasserstoffbank …!”

    Industrieakademien,

  • Förderung von Innovationen und
  • eine „Net-Zero Europe“-Plattform, die die Kommission und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen wird, Maßnahmen zu koordinieren und Informationen auszutauschen.

Erneuerbarer Wasserstoff

Um die Einführung von erneuerbarem Wasserstoff innerhalb der EU sowie Importe von internationalen Partnern weiter zu unterstützen, stellte die Kommission am vergangenen Donnerstag auch ihre Ideen für die Gestaltung und die Funktionen der Europäischen Wasserstoffbank vor.

Im Herbst 2023 werden im Rahmen des Innovationsfonds die ersten Pilotauktionen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durchgeführt. Ausgewählte Projekte erhalten einen Zuschuss in Form einer festen Prämie pro Kilogramm produzierten Wasserstoffs für eine Betriebsdauer von maximal 10 Jahren.

Die Kommission prüft weiterhin, wie die internationale Dimension der Europäischen Wasserstoffbank gestaltet werden kann, um Anreize für die Einfuhr von erneuerbarem Wasserstoff zu schaffen. Vor Ende des Jahres sollen alle Elemente der Wasserstoffbank einsatzbereit sein.

Die nächsten Schritte sollen so aussehen: Die vorgeschlagene Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und gebilligt werden, bevor sie angenommen werden und in Kraft treten kann.