„Die von der Regierungskoalition angekündigten Verbesserungen lassen hoffen, dass wir letztlich ein Gesetz erhalten, das die Wärmewende nach vorne bringt, ohne die Menschen zu überfordern“,  erklärte am gestrigen Mittwoch, 21. Juni,  Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, während  der am selben Tag stattfindenden Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz   an der sie  als Sachverständige  teilnahm.

  „...die Einigung der Koalition in praktikable Regelungen gießen !"  Kerstin Andreae
„…die Einigung der Koalition in praktikable Regelungen gießen !” Kerstin Andreae

Kerstin Andreae sieht die Regierungsfraktionen   nun vor der Aufgabe, die Einigung der Koalition in praktikable Regelungen zu gießen. wobei aus ihrer Sicht an vielen Stellen   die Umsetzbarkeit von den konkreten Formulierungen abhängen. wird.

Kerstin Andreae zeigt sich erfreut darüber , dass die Bundesregierung der Empfehlung der Energiewirtschaft gefolgt ist, das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. So verschaffe die flexiblere Gestaltung der Übergangsfristen, abhängig vom Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, den Netzbetreibern Zeit, die notwendige Transformation ihrer Netze zu planen. Zudem gebe sie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Planungssicherheit und verhindert Fehlinvestitionen.

Als positiv bewertet sie  auch, „…dass die Bundesregierung die ursprünglich geplanten starren und unrealistischen Transformationsvorgaben für die Gasnetze aus dem Gesetz streichen möchte. Auch die Öffnung der Erfüllungsoptionen für das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren, zum Beispiel mit Blick auf Holzpellets, ist zu begrüßen!“

Mit ihrem kurzen Blick zurück beschreibt sie als ein Problem des ursprünglichen Gesetzentwurfs  , dass bei seiner Entstehung die Kompetenzen der Praxis zu wenig genutzt wurden. Kerstin Andreae konstatiert ganz nüchtern: „ Inkonsistenzen und fehlende Umsetzbarkeit hätten so frühzeitiger erkannt werden können!“

Und sie empfiehlt weiter die Transformationspläne zu Fernwärme sollten, wie angelegt, ausschließlich im Wärmeplanungsgesetz behandelt werden. Ihr Fazit: „Die Verabschiedung dieses Gesetzes bis Ende des Jahres erlaubt ausreichend Zeit für weitere Anpassungen unter Nutzung der Kompetenzen der Branche.“