Das Bundeskabinett hat gestern, Mittwoch 28. Juni,  einen Evaluierungsbericht zu den Gasspeicherregelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung ,Energiewirtschaftsgesetz EnWG verabschiedet. Der Bericht wird jetzt dem Deutschen Bundestag vorgelegt, kündigte gestern das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK)  an.

Der Bericht kommt zum Fazit, dass sich die im Zuge der angespannten Situation auf den Energiemärkten im letzten Jahr eingeführten Regeln bewährt haben. Die entsprechenden Maßnahmen haben hohe Füllstände der Gasspeicher sichergestellt und so maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Entspannung auf den Energiemärkten beigetragen. Das Zusammenspiel von marktlicher Befüllung und

"Die entsprechenden Maßnahmen haben hohe Füllstände der Gasspeicher sichergestellt ....!"
Die entsprechenden Maßnahmen haben hohe Füllstände der Gasspeicher sichergestellt ….!”

einem ergänzenden Tätigwerden des Marktgebietsverantwortlichen hat sich im vergangenen Krisenjahr insgesamt bewährt.  BMWK spricht sich daher für eine Verlängerung der Regelungen für weitere zwei Jahre bis zum 1. April 2027 aus.

Nach eigener Einschätzung des BMWK war die Anpassung der Gasspeicherregulierung im Jahr 2022   ein ganz wesentlicher Baustein dafür, dass eine Gasmangellage vermieden werden konnte und die Lage insgesamt beherrschbar geworden ist.

Zu Beginn des Winters 2021/2022 lagen die Gasspeicherfüllstände nur bei rund 68 Prozent (Stand 1. November 2021), zu Ende März 2022 betrug der bundesweit durchschnittliche Füllstand sogar nur noch rund 26 Prozent. Der größte deutsche Gasspeicher Rehden war zu Beginn des Winters 2021/2022 nur zu rund 9,5 Prozent gefüllt (Stand 1. November 2021) und zu Ende März 2022 fast vollständig leer (< 1 Prozent).

In der Folge hat die Bundesregierung die Regulierung angepasst und unter anderem die eingeführten Füllstandsvorgaben erhöht – insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der vertragswidrigen Einstellung der Gaslieferungen durch die Nord Stream 1 Pipeline durch Russland im vergangenen Jahr.

So sind nun folgende Füllstandsvorgaben nach dem Gesetz in Verbindung mit der relevanten Verordnung einzuhalten:

  • 1. September 75 Prozent
  • 1. Oktober: 85 Prozent
  • 1. November: 95 Prozent
  • 1. Februar: 40 Prozent.

Im Bundesdurchschnitt wurden die Füllstandsvorgaben noch vor den jeweiligen Stichtagen erreicht. Derzeit liegt der Füllstand der deutschen Speicher im Schnitt bei rund 80 Prozent. Das Zwischenziel für

So schön ist die Welt nicht mehr, denn...: "vertragswidrige Einstellung der Gaslieferungen durch die Nord Stream 1 Pipeline durch Russland im vergangenen Jahr. .. ... ., Bild Sputnik
So schön ist die Welt nicht mehr, denn…: “…vertragswidrige Einstellung der Gaslieferungen durch die Nord Stream 1 Pipeline durch Russland im vergangenen Jahr. .. … ., Bild Sputnik

September von 75 Prozent wurde bereits Anfang Juni 2023 erreicht.

Die Sicherstellung der Erdgasversorgung bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe und stellt sich auch nach Ablauf der aktuell vorgesehenen Befristung zum 1. April 2025. Das BMWK spricht sich daher für eine Verlängerung der §§ 35a ff. EnWG („Gasspeichergesetz“) bis 1. April 2027 – d.h. weitere zwei Jahre – aus.

Auch müssen die Gasspeicherfüllstandsvorgaben zusammengedacht werden mit dem parallellaufenden Prozess der Inbetriebnahme von schwimmenden und landseitigen LNG-Terminals. Wilhelmshaven und Brunsbüttel sind bereits in Betrieb gegangen, aber andere befinden sich noch in der Planungs- und Bauphase, so dass dieser Prozess andauert bis alle Kapazitäten hier zur Verfügung stehen. Daher bleibt die Befüllung der Gasspeicher ein wichtiger Baustein für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Das BMWK kündigte an es werde eine entsprechende Gesetzesänderung für die Verlängerung der Füllstandsvorgaben vorbereiten und nach der parlamentarischen Sommerpause ins Kabinett und anschließend in den Bundestag einbringen.