Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die vom Bundesumweltministerium (BMUV) am vergangenen Dienstag, 27. Juni,  vorgelegten Eckpunkte zur Überarbeitung des Verpackungsgesetz  für nicht ausreichend, um umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zum neuen Standard zu machen. Umwelt- und Energie-Report hatte über BUND und Grüne zum Thema bereits berichtet, s. unten.

„für eine Verpackungswende muss Mehrweg gezielt gefördert werden  ..!" Barbara Metz , bild duh
„…für eine Verpackungswende muss Mehrweg gezielt gefördert werden ..!” Barbara Metz , bild duh

Zwar begrüßt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation das Anliegen, Abfälle vermeiden und Mehrweg fördern zu wollen, erklärte sie in einem kommentierenden Statement am vergangenen Mittwoch, 27. Juni. Sie kritisiert jedoch zugleich  eine Mehrwegangebotspflicht für Getränkeflaschen ohne verpflichtende Quotenvorgabe ist jedoch wenig wirksam, ebenso wie für Getränke- und Essensverpackungen in der Gastronomie ohne Einwegabgabe. Die DUH konstatiert dazu: Das von der DUH seit langem geforderte Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie und die Schließung eines Schlupflochs zur Umgehung der geltenden Mehrwegangebotspflicht durch Einweg aus Pappe oder Aluminium sind richtige Schritte.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz bestätigte die Bundesumweltministerin und erklärte:Es ist gut, dass Umweltministerin Steffi Lemke erkannt hat, dass für eine Verpackungswende Mehrweg gezielt gefördert werden muss. Nun müssen jedoch die richtigen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Eine Mehrwegangebotspflicht für Getränkeflaschen ohne verbindliche Zielvorgaben bietet insbesondere einwegorientierten Discountern wie Aldi oder Lidl scheunentorgroße Schlupflöcher, um die Regelung zu unterlaufen. Am geeignetsten wäre eine Einwegabgabe von mindestens 20 Cent zusätzlich zum Pfand auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen, weil sie für Verbraucherinnen und Verbraucher einen finanziellen Anreiz bietet, auf Mehrweg zu wechseln. Bundesumweltministerin Steffi Lemke muss ihre Pläne zur Überarbeitung des Verpackungsgesetzes nachbessern.“

Nach Einschätzung der DUH verbessert die geplante Rücknahmepflicht von allen Getränkemehrwegflaschen im Handel zwar die Rückgabe für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aus Sicht der DUH  muss jedoch sichergestellt werden, dass auch bei einwegorientierten Discountern zurückgegebene Flaschen schnellstmöglich zur Wiederbefüllung in den Mehrwegkreislauf gelangen. Eine wettbewerbsgetriebene Verzögerung oder Behinderung der Rückführung leerer Mehrwegflaschen muss ausgeschlossen werden. Umwelt- und Energie-Report berichtet am 02. Juli weiter über weitere Notwendigkeiten …

Lesen Sie dazu aber auch unseren Bericht: “Mit diesem wichtigen Gesetz sagen wir der Plastikflut den Kampf an …!”