Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) hat sicherlich die am , Dienstag 27. Juni, bekannt gewordene Einigung  der Ampelkoalition beim Heizungsgesetz zum Anlass genommen, um noch mal am gleichen Tag darauf hinzuweisen, dass sich die Erdgasleitungen „technisch  …aber  durchaus umrüsten ließen für grüne Gase, zum Beispiel Wasserstoff oder Biomethan, beispielsweise aus der Abfall- oder Abwasserentsorgung. Umwelt- und Energfie-Report hat gestern, Donnerstag 29. Juni, ausführlich berichtet, s. unten.

„...man muss sinnvolle Optionen   haben, die Gasinfrastruktur bei der Wärmewende mit einzubeziehen..."  Ingbert Liebing,  foto vku
„...man muss sinnvolle Optionen haben, die Gasinfrastruktur bei der Wärmewende mit einzubeziehen…” Ingbert Liebing, foto vku

Liebing verweist in dem Zusammenhang   auf eine vom VKU in Auftrag gegebene Studie der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH-Gruppe) unter der Leitung von Prof. Dr. Ines Zenke die vier Zukunftsszenarien für die Nutzung der Gasnetze auf und adressiert den Handlungsbedarf aufzeige

Klimawandel, Pandemie, hohe Energiepreise, allgemeine Inflation, Ukraine-Krieg: „Die aktuelle politische Ausgangslage ist komplex wie selten zuvor“, erklärt Liebing weiter bei seinem Verweis auf die   Studie. Und: Die Wärmewende dürfe die Versorgungssicherheit nicht gefährden, müsse Resilienz sicherstellen und dürfe Nutzer oder Anbieter finanziell nicht überfordern, so dass der soziale Frieden bedroht ist. „Daher ist es so entscheidend, neben Strom- und Wärmenetzen auch die sinnvolle Option zu haben, die Gasinfrastruktur bei der Wärmewende mit einzubeziehen“,  bilanzierte Liebing  abschließend.

Konkret schlägt die Studie zum Beispiel vor:

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) künftig als zentrale Stellgröße für die Weiterentwicklung der Regulierungen zu nutzen. Das eine passende Modell für alle kann es nicht geben, weil Energie-Quellen, Infrastrukturen und Verbrauch genauso wie der energetische Zustand des Gebäude-Bestands von Ort zu Ort verschieden sind. Folglich sollten auch die Entscheidungen zur Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort getroffen werden. Die KWP kann als Kenngröße und Benchmark verstanden und genutzt werden. Und Netzbetreiber, -Nutzer und Bürgerinnen und Bürger sollten sich darauf langfristig verlassen können.

–      Die Netzregulierung flexibel anzupassen, um den Wandel der Gasnetze für alle tragbar zu gestalten. Beispiel: Sollte der Betrieb des Gasnetzes ganz oder teilweise auslaufen und auf Fernwärme oder Wärmepumpe umgestellt werden sollen, sollten auch die Abschreibungsdauern flexibel verkürzt werden können.

–      Wer heute Gasnetze betreibt, soll morgen Wasserstoffnetze betreiben dürfen. Auf EU-Ebene plant die Kommission das Unbundling der Gas- und Wasserstoffnetze, also der eigentumsrechtlichen Trennung des Wasserstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene. Damit würden unnötige bürokratische Hürden errichtet und effizienter Netzbetrieb verhindert. Besser wäre es, die schon bei Strom- und Gasnetzen bewährte Unterscheidung zwischen Fernleitungsbetreibern und Verteilnetzbetreibern zu erhalten.

–      Reserve statt Rückbau: Nicht länger genutzte Gasnetze sollten auch in einen Reservebetrieb gehen können. Das ließe Möglichkeiten für die Zukunft offen, würde die Resilienz stärken. Rückbau- und dann Wiedererrichtungskosten würden damit vermieden.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “… sehr unwahrscheinlich, dass das heutige Erdgasnetz künftig komplett stillgelegt wird …!!!”