Im Zuge der Wärmewende wird über die Rolle von Wasserstoff und die Zukunft der Gasverteilnetze heftig gestritten. Spätestens 2045 soll  kein fossiles Gas mehr durch die 330.000 km langen Gasverteilnetze fließen, die zurzeit noch jede zweite Wohnung in Deutschland zur Wärmeversorgung beliefern. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) hat sicherlich die gestern , Dienstag 27. Juni, bekannt gewordene Einigung  der Ampelkoalition beim Heizungsgesetz zum Anlass genommen, um noch mal am gleichen Tag darauf hinzuweisen, dass sich die Gasleitungen „technisch  …aber  durchaus umrüsten ließen für grüne Gase, zum Beispiel Wasserstoff oder Biomethan, beispielsweise aus der Abfall- oder Abwasserentsorgung.

"...sehr unwahrscheinlich, dass das heutige Erdgasnetz künftig komplett stillgelegt wird !“ bild bbhProf. Dr. Ines Zenke
“…sehr unwahrscheinlich, dass das heutige Erdgasnetz künftig komplett stillgelegt wird !“  Prof. Dr. Ines Zenke , bild bbh

Und auch als Speicher könne  man sie nutzen konstatiert Ingbert Liebing,  und betont:  „Grundsätzlich geht es um zwei Optionen: Umnutzung oder Außerbetriebnahme. Wir sind für einen geordneten Ausstieg aus fossilem Erdgas und einen Einstieg in klimaneutrale Gase wie Wasserstoff – und zwar dort, wo es sinnvoll ist. Das heißt weder, das wir alle Gasnetze umnutzen müssen, noch das wir alle Gasnetze außer Betrieb nehmen oder gar aus dem Boden reißen. Die Transformation hängt von den örtlichen Bedingungen ab.“

Und weiter: „Was uns dafür fehlt ist jedoch die passende Regulierung. Ob Stilllegung oder Umnutzung – für beide Optionen brauchen wir Antworten und Lösungen für zahlreiche Herausforderungen, da die bisherige Regulierung auf den dauerhaften Betrieb der Gasnetze ausgerichtet ist. Bei der Wärmewende müssen wir Infrastrukturen immer und zwingend mitdenken.“

Und dann verweist Liebing auf eine vom VKU in Auftrag gegebene Studie der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH-Gruppe) unter der Leitung von Prof. Dr. Ines Zenke die vier Zukunftsszenarien für die Nutzung der Gasnetze auf und adressiert den Handlungsbedarf aufzeige. Ziel der Studie mit dem Titel „Regulatorische Anpassungsbedarfe zur Transformation der Gasversorgung im Kontext der Wärmewende“ ist, aufzuzeigen, bei welchen Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene konkret Anpassungsbedarf besteht: je nach künftigem Nutzungsszenario zum Beispiel bei den Regelungen zu Netzentgelten, der Anschluss- und Versorgungspflicht, Abschreibungen, Nutzungsdauer, bei der Eigenkapital-Verzinsung, bei der Finanzierung, bei Konzessionsverträgen und Entflechtungsregeln (sogenanntes Unbundling).

Und Prof. Dr. Ines Zenke erklärt selbst dazu : „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das heutige Erdgasnetz künftig komplett stillgelegt, komplett umgewidmet oder komplett weitergeführt werden wird. Es gibt aber auch kein Modell, das auf alle Orte anwendbar ist. Am wahrscheinlichsten ist eine Mischung, entscheidend muss dabei die jeweilige Situation vor Ort sein.“

Liebing ergänzt: „Diese lokalen Potenziale können wir mit kommunalen Wärmeplänen heben. Mit ihnen können Städte und Gemeinden ihre eigene Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln und die Technologie wählen, die optimal und kostengünstig zu den Bedingungen vor Ort passt. Die Schlussfolgerungen des Gutachtens zahlen genau auf diese Position ein. Eine flächendeckende und verbindliche Wärmeplanung ist der richtige Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045.“ So weit heute zu den VKU-Überlegungen zu der weiteren Nutzung vom deutschen Gasnetz. Wir berichten morgen, Donnerstag 29. Juni, weiter…