Anlässlich der   Anhörung im Bundestag zum überarbeiteten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am vergangenen Montag, 03. Juli, hat  die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Alarm geschlagen und warnt vor einem Rechtsbruch der Bundesregierung.

Die DUH konstatiert ganz generell: Das neue Heizungsgesetz macht die Einhaltung der Ziele des völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens unmöglich. Der Entwurf sieht vor, dass fossile Öl- und Gasheizungen langfristig weiter betrieben werden können, was auf Jahrzehnte hohe Emissionen im Gebäudesektor bedeutet. Ein späterer Umstieg auf klimaneutralen Wasserstoff oder

„Die Gaslobby hat sich mit ihren Interessen brutal durchgesetz ..!" Barbara Metz , bild duh
Die Gaslobby hat sich mit ihren Interessen brutal durchgesetz ..!” Barbara Metz , bild duh

Biomethan ist lediglich eine Scheinlösung, da diese Gase nur in äußerst begrenzten Mengen zur Verfügung stehen werden und zudem drastische Energiekostensteigerungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Folge haben. Die DUH hat  den Bundestag vorab aufgefordert, dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

Barbara Metz, Die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz konstatierte: „Mit ihrem neuen Gebäudeenergiegesetz geben die Ampelfraktionen die Klimaziele im Wärmesektor auf. … Die Gaslobby hat sich mit ihren Interessen brutal durchgesetzt und lässt jetzt die Champangnerkorken knallen. Das ist ein massiver Rechtsbruch der Bundesregierung, der uns alle schwer treffen wird. …. Bezeichnend ist, dass unter den geladenen Vertreterinnen und Vertretern zur Ausschussanhörung keine Expertinnen oder Experten der Umweltverbände sind. Klimaschutzargumente sind im politischen Diskurs anscheinend unerwünscht. Das Gesetz darf so nicht verabschiedet werden und muss nachgebessert werden.“

Die DUH kritisiert außerdem, dass der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Nutzung von Biomethan und Holz zum Heizen vorsieht. Wärme aus Bioenergie kann nur sehr eingeschränkt nachhaltig erzeugt werden und sollte nur ausgewählten Anwendungsbereichen zugutekommen, in denen andere Heizoptionen nicht möglich sind. Zudem droht Mieterinnen und Mieter eine Explosion ihrer Betriebskosten. Denn wenn sich die Vermieterin oder der Vermieter für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, die dann wie vorgesehen mit Wasserstoff, Biomethan oder daraus hergestellten Derivaten wie E-Fuels betrieben werden soll, müssen die Mietenden die späteren hohen Brennstoffkosten übernehmen.

Das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos hat im Auftrag der DUH berechnet, dass die Kosten für Gasheizungen mit steigenden Biomethananteilen bereits 2030 bei Mieterinnen und Mietern deutlich höhere Betriebskosten als eine Luftwärmepumpe verursachen – mit den steigenden Beimischungsanteilen steigen die Betriebskosten hier schnell fast auf das Doppelte als die erneuerbare Alternative. Abgesehen davon bedeutet eine anteilige Beimischung von angeblich klimafreundlichen Gasen einen konstant hohen Verbrauch von fossilem Brennstoff – und dies quasi uneingeschränkt bis 2045.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Wasserstoff: “…komplizierte Fahrpläne, die noch mehr neue Fragen aufwerfen …!”

und auch: Klimaneutrale Gasnetze: Die Anforderungen daran sind kaum umsetzbar …