Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Mittwoch, 05. Juli, einem Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben und die für heute Freitag, 07. Juli,  geplante abschließende Beratung vom  Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Damit kann es vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden. Über das Wie und Warum das Bundesverfassungsgericht das Urteil gefällt hat berichtet Umwelt- und Energie-Report –  auch mit authentischer Wiedergabe der Darstellung des Gerichts – heute an anderer Stelle, s. unten .

Kerstin Andreae: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar kein Beinbruch..." bild BDEW
Kerstin Andreae: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar kein Beinbruch…” bild BDEW

Für das  Gebäudeenergiegesetz dürfen also die zweite und dritte Lesung  nicht wie geplant in dieser Sitzungswoche im Bundestag   durchgeführt werden, teilte das Bundesverfassungsgericht damit auch mit.

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)kommentierte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung die Entscheidung und die Folgen des Urteils gestern, Donnerstag, 06. Juli, so:  „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar kein Beinbruch mit Blick auf ein Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1.1.2024. Allerdings zeigt sich hier ganz klar: Immer kürzere Beratungs- und Anhörungsfristen bei Gesetzgebungsverfahren sind der falsche Weg.

Wichtig bleibt, dass kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz miteinander verzahnt werden. Hier sind wir auf einem guten Weg. Die bereits beschlossene flexiblere Gestaltung der Übergangsfristen, abhängig vom Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, verschafft den Netzbetreibern Zeit, die notwendige Transformation ihrer Netze zu planen. Die in den vergangenen Wochen erreichten Änderungen des Gesetzes geben Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Planungssicherheit und verhindern Fehlinvestitionen.“

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der Sache Erfolg