Gestern,  Montag, 3. Juli  hat der  Klima- und Energieausschuss des Bundestages eine erneute Anhörung zu den Änderungsanträgen/Formulierungshilfen zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durchgeführt  an der auch der VKU teilgenommen hat. Noch vor der Anhörung  übergab VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing dem Umwelt- und Energie-Report eine erste Vorabeinschätzung .

Liebing betont darin: „Das neue Grundprinzip „Erst Wärmepläne, dann Heizungen“ zur engen Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG begrüßen wir. Das hatten wir von Anfang an angefordert. Gleiches gilt für den Grundsatz der Technologie-Offenheit. Die Planungsfreiheit der

 „Erst Wärmepläne, dann Heizungen“ zur engen Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG begrüßen wir. ....!" Ingbert Liebing, bild cdu sh
Erst Wärmepläne, dann Heizungen“ zur engen Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG begrüßen wir. ….!” Ingbert Liebing, bild cdu sh

Kommunen wird durch vorgezogene GEG-Regelungen also nicht eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger erhalten mit den kommunalen Wärmeplänen die Planungssicherheit, ob der Anschluss an ein Wärmenetz möglich bzw. absehbar ist oder ob Wärmepumpen oder Grüne Gase in Frage kommen. So können sie Fehlinvestitionen vermeiden!“

Und weiter bestätigte Liebing auchbei der Fernwärme habe die Ampel-Koalition das Gesetz erheblich verbessert, indem sie die unrealistischen Zwischenziele von 50 bzw. 65 Prozent-Erneuerbaren Anteil aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen hat. So könnten die Abgeordneten wesentliche Hürden für die Fernwärme abräumen. Doch für wichtig hält der VKU, dass die unrealistischen Zwischenziele auch aus dem noch ausstehenden Wärmeplanungsgesetz herausgenommen werden. Somit bleibt im Nachhinein festzustellen, ob das passiert ist.

Ein Lichtblick sind aus VKU-Sicht – , die grundlegenden Änderungen bei Grünen Gasen, insbesondere Wasserstoff: Die Ampel rückt vom vorgezogenen Klimaneutralitätsziel für 2035 ab, wie es in einem früheren Entwurf vorgesehen war. Im Ursprungsentwurf sollte Wasserstoff gar keine Erfüllungsoption darstellen.

Mit den „Wasserstoffnetzausbaugebieten“ erkennt die Koalition die Rolle von klimaneutralen Gasen in der Wärme an. Unterm Strich wurde der ursprüngliche Entwurf zu Grünen Gasen wie Wasserstoff klar verbessert. Spürbar ist – nach VKU-Darstellung – jedoch, dass es sich bei den Regeln für den Wandel der Gasnetze hin zu Grünen Gasen, wie Wasserstoff, um einen Kompromiss handelt. Denn die Ampel stellt gleichzeitig neue Anforderungen durch komplizierte Fahrpläne, die noch mehr neue Fragen aufwerfen. Solch detaillierte Fahrpläne mit hoher Rechtsverbindlichkeit stellen schon eine hohe Hürde dar.

Viele notwendige Informationen und rechtliche Voraussetzungen, z.B. im Hinblick auf die laufenden EU-Verhandlungen zur EU-Gasrichtlinie, sind aktuell noch nicht bekannt. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob Wasserstoff tatsächlich eine Option sein wird, wenn die EU-Kommission sich in Brüssel mit ihrer Unbundling-Idee gegen das Parlament durchsetzt: Dann dürften die Gasnetzbetreiber nämlich künftig nicht automatisch Wasserstoffnetze betreiben und dürften gar keine Umstellungsfahrpläne erstellen.

Ein weiteres Beispiel ist die noch offene Frage, was passiert, wenn Gasnetzkonzessionen auslaufen – sprich: ob Gasnetzbetreiber für die Zeit nach ihrer Konzession Verpflichtungen zum Übergang auf Wasserstoff eingehen dürfen. Hier bleibt gegebenenfalls weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf bestehen.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: GEG: ” Der Weg ist frei für das weitere Verfahren …!”