Das Bundeskabinett  hat am vergangenen Mittwoch, 16. August,  den Allgemeinen Notfallplan des Bundes beschlossen. Er gilt für verschiedene Arten von radiologischen Notfällen im In- und Ausland wie beispielsweise nach Unfällen in einem Atomkraftwerk oder beim Transport radioaktiver Stoffe. Der Notfallplan basiert auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Der Notfallplan sieht  Planungsszenarien vor und regelt darauf aufbauend Kriterien für Schutzmaßnahmen, Verfahren zur Warnung und Information der Bevölkerung sowie Vorschriften für die behördliche Zusammenarbeit und Abstimmung im Falle eines radiologischen Notfalls, heißt es in einer

"Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern....  !“ Christiane Rohleder, bild bmuv, steffen kaufmann
Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern…. !“ Christiane Rohleder, bild bmuv, steffen kaufmann

Erläuterung des BMUV dazu.  Der  Plan löst bestehende Planungsdokumente teilweise ab und wird dem Bundesrat als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September zur Zustimmung vorgelegt.

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: “Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern, denn die Risiken der Atomkraft machen nicht an der Landesgrenze halt“, begründete  BMUV- Staatssekretärin   Christiane Rohleder den neuen Plan. Und sie verweist  in besonderem Maße auf grenznahe Atomkraftwerke. „Aber auch mit Blick auf die seit März 2022 anhaltend problematische Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja ist es gut, optimal auf AKW-Unfälle vorbereitet zu sein. Mit dem Plan erreichen wir eine deutliche Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland”, ist sich die Staatssekretärin sicher.

Der neue Notfallplan wurde – laut BMUV –  speziell auf die in den letzten Jahren zwischen Bund und Ländern neu geregelten Zuständigkeitsverteilung zugeschnitten. Eine besondere Rolle spielt dabei das beim BMUV eingerichtete Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund). Hauptaufgabe des RLZ-Bund ist es, bei schweren überregionalen Notfällen das radiologische Lagebild zu erstellen sowie die Bevölkerung zu informieren und ihr Verhaltens­empfehlungen zu geben.

Zur Ergänzung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes erarbeitet die Bundesregierung gegenwärtig

"...die Bundesregierung erarbeitet gegenwärtig mehrere besondere Notfallpläne,.!" ..Kommt es , zum Beispiel in der Ukraine , noch zum Schlimmsten ... bild U&E
“…die Bundesregierung erarbeitet gegenwärtig mehrere besondere Notfallpläne,. ..Kommt es , zum Beispiel in der Ukraine , noch zum Schlimmsten … !” bild U&E

mehrere besondere Notfallpläne, die die Notfallreaktion in bestimmten, bei solchen Notfällen potenziell betroffenen Sachbereichen regeln. Dazu gehören demnach als Beispiel  der Katastrophenschutz und die medizinische Behandlung von kontaminierten Personen, die Lebensmittelsicherheit sowie das Abfallmanagement. Auch die Länder erarbeiten zusätzliche Notfallpläne, die die Bundespläne ergänzen sollen.

Ziel der sachbereichsübergreifenden Notfallplanung ist es, den Schutz vor radiologischen Gefahren im Sinne eines Allgefahrenansatzes in die verschiedenen Bereiche des Bevölkerungsschutzes zu integrieren. Bis zum Inkrafttreten dieser Notfallpläne gelten zahlreiche bereits existierende Dokumente als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder fort.

Die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder erfolgt nach Maßgabe des Strahlenschutzgesetzes, welches eine entsprechend Vorgabe einer EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.