Die Bundesregierung hat, wie Umwelt- und Energie-Report am gestrigen Donnerstag, 17. August berichtet hat,  am vergangenen Mittwoch,16. August,  im Kabinett das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Solarpaket beschlossen. Mit den  Maßnahmen soll der  Ausbau der Photovoltaik vor dem Hintergrund der ambitionierten PV-Ausbauziele bis 2030 beschleunigt werden. Wir  geben hier nun, wie angekündigt, einen über Einzelheiten des Pakets:

 

"...der jährliche Zubau soll verdreifacht werden, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026...."  bild trianel
“…der jährliche Zubau soll verdreifacht werden, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026….” bild trianel

Das Solarpaket im Überblick:
1. Der PV-Ausbauziele sollen  beschleunigt werden: … auf dem Land und in der Stadt

Um das Ziel von 215 GW Photovoltaik bis 2030 zu erreichen, soll der jährliche Zubau verdreifacht werden, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Der Zubau soll etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Beides wird in dem Gesetzespaket adressiert. Für den Ausbau in der Fläche werden weitere Flächentypen für die Nutzung durch Photovoltaik maßvoll geöffnet und die Förderung für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Für Aufdachanlagen werden eine Vielzahl an bürokratischen Hürden beseitigt, Mieterstrom und Balkon-PV vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt.

2. Freiflächen-Solaranlagen: Ausbau im Einklang mit Naturschutz und Landwirtschaft

Ein Kern des Pakets liegt darin, dass auch die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutz gewahrt werden. Die Förderung von Solaranlagen soll grundsätzlich auch in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden. Gleichzeitig wird eine klare Obergrenze definiert, die für einen ausgewogenen Ausgleich der Nutzungen sorgt. Wenn ein Anteil von einem Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in einem Bundesland bereits mit Solaranlagen belegt sind, kann das Land diese Flächen zudem für weitere Anlagen wieder schließen. Für die besonderen PV-Anlagen, welche eine besonders effiziente Doppelnutzung von Flächen ermöglichen – Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV, wird ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt, das durch eine schrittweise Erhöhung einen immer größeren Beitrag zum Solarausbau in der Fläche leisten wird. Um den Naturschutz zu stärken, wird die neue Kategorie „Biodiversitäts-PV“ eingeführt und bei Agri-PV-Anlagen werden Maßnahmen zum Naturschutz besonders gefördert.

3. Zubau von Aufdach-PV wird durch Bürokratieabbau beschleunigt

Um das Ziel von 11 GW Zubau pro Jahr auf Dächern zu erreichen, werden wesentliche Hürden adressiert und abgebaut, die im Austausch mit der Branche im Rahmen eines sogenannten Praxis-Checks, aber auch im Rahmen einer umfassende Konsultation mit Verbänden, Zivilgesellschaft, Kommunen zur PV-Strategie und in einer Petition zu Balkon-Solar identifiziert wurden. Ein Fokus sind hierbei die Gewerbedächer: Hier wird die Pflicht zur Direktvermarktung ab 100kW flexibler gestaltet, der Grenzwert für das Anlagenzertifikat wird von bisher 135 kW auf 270 kW Einspeiseleistung angehoben und die Zusammenfassung von Anlagen wird auf den Netzanschluss begrenzt. Für kleine PV-Anlagen werden der Netzanschluss weiter beschleunigt und technische Anforderungen in der Direktvermarktung gesenkt. Die Förderung von PV-Anlagen auf bereits bestehenden, aber noch nicht für PV genutzten Gebäuden im Außenbereich wird ermöglicht, ebenso wie das sogenannte „Repowering“, also umfangreiche Erneuerung von Aufdachanlagen.

4. Mieterstrom und Balkonsolar soll deutlich vereinfacht werden:…

Ein weiterer Fokus im Solarpaket liegt auf der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am PV-Ausbau. So werden zum einen die Regelungen für die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen z. B. auf einem Mehrfamilienhaus stark vereinfacht: Mit der sogenannten „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ wird es ermöglicht, PV-Strom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam und unbürokratisch zu nutzen – ohne wie bisher alle Pflichten eines Stromversorgers erfüllen zu müssen. Gleichzeitig wird Mieterstrom vereinfacht und auch für Gewerbegebäude ermöglicht.
Zum anderen werden die Regeln für Balkonsolar deutlich vereinfacht: Statt zwei Anmeldungen wie bisher wird in Zukunft lediglich eine stark vereinfachte Anmeldung erforderlich sein und auf den Einbau eines neuen Zählers muss nicht mehr gewartet werden – ein rückwärtslaufender Zähler wird bis dahin vorübergehend geduldet.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Kabinett hat Solarpaket beschlossen … Habeck: Wir brauchen mehr Tempo