„Wichtig ist, dass die Bundesregierung aus dem Bericht nun die richtige Schlüsse für künftige Krisen zieht und bessere Werkzeuge für ihr eigenes Instrumentarium entwickelt“, erklärte am vergangenen Donnerstag, 17. August,  Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) ,  nachdem die Bundesregierung  einen Tag zuvor ihren Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen veröffentlicht hatte. Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht, s. unten.

„Preisbremsen können nicht für soziale Einzelfallgerechtigkeit sorgen..." Ingbert Liebing, foto vku
Preisbremsen können nicht für soziale Einzelfallgerechtigkeit sorgen…” Ingbert Liebing, foto vku

Liebing mahnte in seiner Stellungnahme „…bei exogenen Preisschocks oder sozialen Unterstützungsbedarfen sollte sie selbst künftig Haushalten gezielt und vor allem direkt helfen können statt diese Aufgabe an Versorger abzuwälzen!“

Liebing gesteht aber auch , dass Stadtwerke und kommunale Versorger in der Krise mit der Preisbremsen die Bürgerinnen und Bürgerinnen von den hohen Energiepreisen effektiv entlasten konnten, „…macht uns zwar ein bisschen stolz.!“

Dann schränkt er jedoch ein: „Allerdings zeigt die praktische Erfahrung auch: Die Preisbremsen waren nur ein provisorisches Krisen-Instrument, die enorme personelle und finanzielle Ressourcen verschlungen haben und zu allem Überfluss auch noch eklatante Macken und Fehlern haben!“ Als Beispiel nennt Liebing:

„Preisbremsen können nicht für soziale Einzelfallgerechtigkeit sorgen. Denn Stadtwerke sind keine Behörden, weshalb wir keine Daten zu den Lebensmodellen und -umständen der Kundinnen und Kundinnen haben – und auch nicht haben wollen, weil unser Anspruch als Grundversorger ist, alle zu beliefern: Daseinsvorsorge ist für alle da.

Das  Fazit des VKU-Spitzenmannes sieht so aus: „Die Preisbremsen waren gut für die adhoc-Krisenbewältigung. Um unser Land gegenüber möglichen neuen erheblichen exogene Preisschocks in der Zukunft oder für Unterstützungsbedarfe bei finanziell schwachen Haushalten zu wappnen, eignen sich gezielte und sozial differenzierte Direktzahlungen über ein staatliches Instrument, wie es schon die Gaspreiskommission vorgeschlagen hat. Erforderlich ist ein Instrument, mit dem in schwierigen Marktsituationen Endverbraucherinnen und Endverbraucher bei Bedarf direkt erreicht und unterstützt werden können, etwa mit einem sozial gestaffelten Energiegeld.“

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Kabinett beschließt Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen

und auch: “… die große Expertise und das Praxiswissen der Branche nutzen …!!!”