Der Bericht der Bundesregierung zur Wirkung der Energiepreisbremsen ist am vergangenen  Mittwoch, 16. August, im Kabinett beschlossen worden, gab auch das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) am selben Tag bekannt.

Darin heißt es : Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz traten zum Jahresbeginn 2023 Instrumente in Kraft, die Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher vor steigenden Kosten für Gas, Wärme und Strom schützen. Seit 1. März und teilweise bereits seit 1. Januar

Das Kabinett beschloss den Bericht der Bundesregierung zur Wirkung der Energiepreisbremsen ..... ..., bild steffen kugler
Das Kabinett beschloss den Bericht der Bundesregierung zur Wirkung der Energiepreisbremsen .…. …, bild steffen kugler

2023 entlasten die Energiepreisbremsen Haushalte, Unternehmen und viele weitere Verbraucherinnen und Verbraucher, wie etwa soziale Einrichtungen, Vereine oder Bildungsstätten. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nun einen Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen vor. Sie kommt damit ihrer Zusage nach, im Sommer 2023 über die bis dahin eingetretene Wirkung der Instrumente – insbesondere mit Blick auf die Entlastung von Haushalten entlang der Einkommensverteilung – zu berichten.

Der Bericht zeigt, berichtet das BMWK weiter, dass die Mehrbelastung für Haushalte durch gestiegene Energiekosten in der Breite effektiv reduziert werden konnte. Seit ihrem Inkrafttreten dürften die Gas-, Wärme- und Strompreisbremse einen deflationären Effekt auf die Verbraucherpreise ausgeübt haben. Mit Blick auf die Haushaltsebene gilt, dass diejenigen mit niedrigen Einkommen in der Regel einen höheren Anteil für Energie aufwenden müssen als andere, auch wenn die Energiepreisbremsen für Haushalte mit niedrigen Einkommen eine große Entlastung bedeuten. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen des Berichts wieder. Eine zusätzliche Steuerung der Entlastung, etwa anhand der Zahl von Haushaltsmitgliedern oder deren Einkommensverhältnisse, ist mangels der dafür notwendigen Daten aber nicht möglich.

Neben aktueller Energiepreisdaten fließen in den Bericht vorläufige Ergebnisse des “Haushaltsmonitoring Energiekrise” ein, welches durch den beim Bundesverbraucherschutzministerium angesiedelten Sachverständigenrat für Verbraucherfragen durchgeführt wird.

Das BMWK gesteht aber auch ein, dass der Bericht jetzt  nur einen ersten Einblick in die Wirkung der Energiepreisbremsen geben. Denn wichtige Aspekte können wegen der erst kurzen Laufzeit noch nicht

"Der Bericht zeigt ... weiter, dass die Mehrbelastung für Haushalte durch gestiegene Energiekosten in der Breite effektiv reduziert werden ...!"
“Der Bericht zeigt … weiter, dass die Mehrbelastung für Haushalte durch gestiegene Energiekosten in der Breite effektiv reduziert werden …!”

betrachtet werden. Hierzu zählt insbesondere das Energiesparverhalten der Haushalte entlang der Einkommensverteilung. Es hat maßgeblichen Einfluss auf die tatsächliche Mehrbelastung von Haushalten. Abschließende Schlussfolgerungen zur Wirkung der Energiepreisbremsen dürften erst nach Jahresende 2023 möglich sein. Hierfür ist eine gesetzlich verankerte Evaluation nach Auslaufen der Energiepreisbremsen vorgesehen.
Die Energiepreisbremsen sind Teil der umfangreichen Entlastungspakete der Bundesregierung, um Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen des völkerrechtwidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine zu schützen.

Der Bericht spiegelt die Zahlen bis Mai wieder.
Der aktueller Auszahlungsstand (Ende Juli) beträgt in der Gesamtsumme ohne die Soforthilfe für den Monat Dezember rd. EUR 18,0 Mrd. und in der Gesamtsumme mit Soforthilfe Dezember: rd. EUR 22,7 Mrd.