Nach „sehr intensiven und konstruktiven Gesprächen“, haben das Bundeswirtschafts und Klimaschutzministerium (BMWK) und die EU-Kommission „…wichtige Fortschritte bei drei neuen Maßnahmen für Wasserstoffkraftwerke erzielt“, berichtete das BMWK auch an Umwelt- und Energie-Report.

"...dies bildet auch den Rahmen für die nationale Kraftwerksstrategie des BMWK ...!" Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler
“…dies bildet auch den Rahmen für die nationale Kraftwerksstrategie des BMWK …!” Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler

Dies, so erklärte BMWK-Mibnister Robert Habeck in dem Zusammenhang,  bildet auch den Rahmen für die nationale Kraftwerksstrategie des BMWK. Die mit der Europäischen Kommission erzielten Fortschritte seien  ein erster wichtiger Schritt, auch wenn dies nicht bedeutee, dass die beabsichtigten Maßnahmen bereits von der  Kommission beihilferechtlich genehmigt wurden. Das „gemeinsame Verständnis für das weitere Vorgehen“ umfasst zentrale Komponenten und Rahmenbedingungen für die zukünftigen Maßnahmen. Damit sind gewissermaßen die Leitplanken abgesteckt, innerhalb derer sich die staatlichen Förderprogramme bewegen müssen, um dem europäischen Beihilfe- und Energierecht zu entsprechen. Als nächster Schritt schließt sich eine Konsultationsphase an, die Ende des Sommers beginnen wird. Während der Konsultationsphase wird dann auch das Beihilfeverfahren bei der EUKommission fortgesetzt.

In der nach der Sommerpause beginnenden Konsultationsphase wird es dann vor allem darum gehen, den betroffenen Akteuren, d.h. den betroffenen Verbänden sowie den Herstellern und Betreibern von Kraftwerken, Infrastrukturen und Elektrolyseuren die Möglichkeit zu geben, sich zu den Auswirkungen auf den Wettbewerb und zur Erforderlichkeit, Beihilfefähigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen zu äußern.

Der Minister erklärte weiter erläuternd:  Man habe  wichtige Fortschritte bei den Rahmenbedingungen für zukünftige Wasserstoffkraftwerke erzielt … Habeck konkretisierte: „ Jetzt geht es darum, die Umstellung unseres Kraftwerksparks auf Wasserstoff einzuleiten und damit die Weichen für die Erreichung der Klimaneutralität des gesamten Stromsektors zu stellen!“…. Die Umstellung und Dekarbonisierung des fossilen Kraftwerksparks ist laut Habeck daher der nächste wichtige Schritt. Und es sei deshalb umso wichtiger, dass wir den Rahmen für Wasserstoffkraftwerke mit der Europäischen Kommission abgesteckt haben.“

Habeck konkretisierte weiter: „Konkret wollen wir 8,8 Gigawatt an neuen Kraftwerken ausschreiben, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden. Und wir wollen bis 2035 bis zu 15 Gigawatt an Wasserstoffkraftwerken ausschreiben, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden können bis sie an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, maximal jedoch bis 2035. Von diesen 15 Gigawatt wollen wir in einem ersten Schritt 10 GW bis 2026 ausschreiben und dann eine Evaluierung vornehmen, bevor die verbleibenden 5 GW ausgeschrieben werden können. Und natürlich führen wir im nächsten Schritt eine Konsultation durch !“ Über weitere Maßnahmen wird Umwelt- und Energie-Report in den nächsten Tagen konkret berichten.

Lesen Sie aber zum Thema auch unseren heutigen Bericht: Transformation der deutschen Stahlindustrie zur Klimaneutralität