„Mit der letzten Ausschreibung ist ein wichtiger Meilenstein beim Kohleausstieg erreicht“, gab  die Bundesnetzagentur am vergangenen Freitag, 25. August , zugleich  mit den erfolgreichen Geboten der letzten Ausschreibung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung bekannt .

Insgesamt werden demnach  über 40 Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Gigawatt keine Kohle mehr verfeuern. Der weitere Kohleausstieg wird nun ausschließlich auf Anordnung der Bundesnetzagentur erfolgen. Diese Anordnungen betreffen dann jeweils die ältesten Kraftwerke. Die Betreiber dieser Kraftwerke werden zukünftig nicht mehr finanziell entschädigt“, erklärte  Klaus

"Die Betreiber dieser Kraftwerke werden zukünftig nicht mehr finanziell entschädigt“... !"Klaus Müller
“Die Betreiber dieser Kraftwerke werden zukünftig nicht mehr finanziell entschädigt … !”Klaus Müller

Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Das Ausschreibungsvolumen umfasste 542 Megawatt. Die Ausschreibung war mit einer Gebotsmenge von rund 280 Megawatt unterzeichnet. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag. Das niedrigste Gebot beträgt 45.000 Euro pro Megawatt. Das höchste Gebot liegt bei 85.200 Euro pro Megawatt.

In diesem Verfahren haben erstmals nur Kleinanlagen mit einer Nettonennleistung von weniger als 150 Megawatt teilgenommen. Die bezuschlagten Anlagen dürfen ab dem 2. März 2026 keine Kohle mehr verfeuern. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie weiter am Strommarkt aktiv bleiben.

Aufgrund der Unterzeichnung wird für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge von rund 262 Megawatt ein Verbot der Kohleverfeuerung ohne Entschädigung angeordnet.

Das Verbot der Kohleverfeuerung wird jeweils für die ältesten Kraftwerke der Kraftwerksliste angeordnet bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist. Deshalb wird für das Kraftwerk HLB7 der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ein Kohleverfeuerungsverbot angeordnet. Die Nettonennleistung dieser Anlage liegt bei knapp 780 Megawatt und führt zu einer Übererfüllung der ausgeschriebenen Menge. Die Anordnung tritt 30 Monate nach Zustellung in Kraft.

Wird von den Übertragungsnetzbetreibern eine Anlage als systemrelevant festgestellt und ein entsprechender Antrag von der Bundesnetzagentur genehmigt, steht diese Anlage auch nach dem 2. März 2026 in der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf dann zwar keinen Strom am Strommarkt verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes bereit. Hierdurch bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Die Bundesnetzagentur wird in Zukunft das Verbot der Kohleverfeuerung nur noch behördlich anordnen. Damit wird die Kohleverstromung ab 2027 weiter reduziert und schließlich beendet. Anordnungen werden jeweils für die ältesten Kraftwerke der Kraftwerksliste ergehen bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist. Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen erhalten zukünftig keine finanzielle Entschädigung mehr dafür, dass sie in ihren Anlagen keine Kohle mehr verfeuern dürfen.

Die Bundesnetzagentur hat in sieben Ausschreibungsrunden insgesamt 10,9 Gigawatt Nettonennleistung ausgeschrieben. Über das Bieterverfahren konnten 41 Anlagen mit rund 10,7 Gigawatt erfolgreich bezuschlagt werden. Für drei weitere Anlagen mit einer Nettonennleistung in Höhe von 1,4 Gigawatt hat die Bundesnetzagentur ein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet.