Beim  Genehmigungsbeschleunigungsgesetz  wird auch § 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) geändert. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) befürchtete gestern, Montag 14. August, bereits,dass es dadurch  geben könne.

Sinn und Zweck von § 18a LuftVG ist der Schutz der Funktionsfähigkeit von Flugsicherungseinrichtungen vor Störungen von Bauwerken. Bei Flugsicherungseinrichtungen handelt es

„Windenergieanlagen sind deutlich zu niedrig , um eine Störquelle für die Flugsicherung zu sein... ", ... Bärbel Heidebroek, bild bwe
„Windenergieanlagen sind deutlich zu niedrig , um eine Störquelle für die Flugsicherung zu sein… “, … Bärbel Heidebroek, bild bwe

sich um Einrichtungen am Boden, die für die Navigation eines Luftfahrzeugs erforderlich sind und Störungen durch Bauwerke ausgesetzt sein können.

Laut BWE sieht der Reformvorschlag des LuftVG   in der aktuellen Fassung eine Erweiterung des Bauverbots vor. Zukünftig sollen neben dem legitimen Schutz der genannten Flugsicherungsreinrichtungen auch “stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs” die Errichtung von Bauwerken verhindern, wenn sie dadurch gestört werden könnten. Bärbel Heidebroek, Präsidentin des BWE, verwies in dem Zusammenhang darauf , dass … “Windenergieanlagen deutlich zu niedrig sind, um eine Störquelle für die Flugsicherung zu sein. Die relevanten Höhen des kontrollierten Luftraumes liegen wesentlich höher !“

Der BWE moniert  der Gesetzgeber habe bisher keine Gründe für diese Erweiterung vorweisen können und lehnt deshalb  den Gesetzesentwurf ab. “Allein aufgrund der weiträumigen Interessenbereiche von jeweils 50 Kilometern um die 18 Radarstandorte wären etwa 33 Prozent der gesamten Landesfläche betroffen”, bilanziert Bärbel Heidebroek und : “In diesen Bereichen wäre der Ausbau der Windenergie an Land und damit das Erreichen der Klimaziele kaum mehr möglich.”

Der BWE macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass die Hoffnungen auf pragmatische Lösungssuche aktuell von immer mehr Zweifeln begleitet werden. Zunehmend werden nämlich um militärisch genutzte Flugplätze und Tiefflugstrecken zusätzliche Abstandsradien reklamiert, die fachlich nicht begründet sind.

“Sowohl die Windindustrie in Deutschland wie auch die Bundeswehr leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Sicherheit in Deutschland“, bestätigt auch Bärbel Heidebroek und  „…. dies gilt es anzuerkennen!“ Doch sie fordert auch: „ Zwischen dem Ausbau der Windenergie an Land und den Belangen der Bundeswehr muss es einen Ausgleich geben. Die gemeinsame AG Windenergie und Bundeswehr ist dafür ein gutes Forum. Der vorgelegte Gesetzesentwurf würde den dort gesuchten pragmatischen Ansatz untergraben”, kritisiert die BWE-Präsidentin.