„Das Vorhaben der Bundesnetzagentur, angesichts der massiven Zinswende die Vergütung von Netzinvestitionen anzupassen, geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Nur zur Erinnerung: Der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank steht jetzt bei 4,25 Prozent, vor zwei Jahren lag er noch bei 0 Prozent. Allerdings führt der  Vorschlag der Agentur, eine höhere Vergütung für Neuanlagen einzuführen, während gleichzeitig die Vergütung von Bestandsanlagen um 25 Prozent sinkt, nicht dazu,

Bestandsanlagen investiertes Eigenkapital muss aus Sicht der Kapitalgeber angemessen vergütet werden ...!"    Kerstin Andreae
„Auch in Bestandsanlagen investiertes Eigenkapital muss aus Sicht der Kapitalgeber angemessen vergütet werden …!” Kerstin Andreae

dass die Netzbetreiber besser für Neuinvestitionen aufgestellt sind. Das erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW- Hauptgeschäftsführung bereits am vergangenen Donnerstag, 31. August. Am selben Tag endete die Konsultationsfrist der Bundesnetzagentur zu den Eckpunkten zur Einführung eines neuen Eigenkapital-Zinssatzes für neue Investitionen.

Auch in Bestandsanlagen investiertes Eigenkapital muss aus Sicht der Kapitalgeber angemessen vergütet werden, fordert Kerstin Andreae und bemängelt eine Änderung dieser etablierten Praxis belaste das Vertrauen der Eigenkapitalgeber in eine verlässliche Rendite. Hinzu komme: Die Erträge aus dem investierten Eigenkapital seien für die Netzbetreiber die Grundlage für ihre Neuinvestitionen. Die BDEW-Spitzenfrau konstatiert: „Wenn die Erträge wie jetzt im Strombereich zur Jahreswende um 25 Prozent sinken, wird die Fähigkeit der Netzbetreiber, neue Investitionen zu tätigen, nicht gestärkt, im Gegenteil. Es sprechen also gleich zwei Gründe dafür, dass der Vorschlag der Bundesnetzagentur zu kurz greift: Investiertes Eigenkapital muss angesichts der Zinswende angemessen vergütet werden. Die Stärkung der Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber erreicht man über die Sicherung ihrer Erträge. Hier springen die Eckpunkte leider zu kurz!“

Für den BDEW stimmt Kerstin Andreae  der Agentur  zu, dass angesichts der anstehenden erforderlichen umfangreichen Neuinvestitionen auf allen Netzebenen die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber gesichert werden muss. Allein für den erforderlichen Ausbau der Stromübertragungsnetze sind dies laut aktuellem Netzentwicklungsplan etwa 250 Milliarden Euro. Hinzu kommen notwendige weitere Milliarden-Investitionen für den Um- und Ausbau der Verteilnetze, um die neuen Bedarfe der Netznutzer abbilden zu können. Kerstin Andreae: „Die Netzbetreiber stellen sich dieser Herausforderung. Sie müssen sich dabei aber auch darauf verlassen können, dass die Bundesnetzagentur einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen bietet. Mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber ist die Anpassung des bestehenden Eigenkapital-Zinssatzes anstelle der Einführung eines neuen Eigenkapital-Zinssatzes nur für Neuinvestitionen daher überfällig. “