Im Bundestag fand  am vergangenen Mittwoch, 27. September eine Anhörung zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz  (EnWG) statt. Dabei ging es um die Umsetzung eines EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie den rechtlichen Rahmen für das Wasserstoffkernnetz.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, der Verband hatte ebenfalls an der Anhörung teilgenommen, erklärte anlässlich der Anhörung : „Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stellt unter anderem die Weichen für die künftige Regulierung der Strom- und Gasnetze. Bereits

Kerstin Andreae: „.....„Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stellt unter anderem die Weichen für die künftige Regulierung der Strom- und Gasnetze. ...!" bild BDEW
Kerstin Andreae: „Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stellt unter anderem die Weichen für die künftige Regulierung der Strom- und Gasnetze. …!” bild BDEW

2021 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde unabhängiger von staatlichen Vorgaben sein müsse. Dieses Urteil soll mit der EnWG-Novelle umgesetzt werden!“

Die BDEW-Spitzenfrau stellte aber auch gleich fest: „Mehr Unabhängigkeit bedeutet für die Bundesnetzagentur aber auch mehr Verantwortung. Mit dieser Verantwortung braucht es flankierende geeignete Kontrollmechanismen. Dazu gehören aus Sicht des BDEW robuste Begründungspflichten, Berichtspflichten und Überprüfungsmöglichkeiten für das Zustandekommen von Behördenentscheidungen. Die Entscheidungen der BNetzA müssen transparent nachvollziehbar sein und der demokratischen Kontrolle unterliegen. Hier gehen die im Gesetz vorgeschlagenen Regelungen noch nicht weit genug!“ Der BDEW schlägt deshalb zudem eine Stärkung des Beirats der BNetzA oder sogar die Gründung eines Beirats speziell für Energiefragen vor.

Zusätzlich schafft die am Mittwoch  diskutierte EnWG-Novelle den rechtlichen Rahmen zur Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes. Kerstin Andreae kommentierte: „Dies ist eine wichtige Grundlage für einen beschleunigten Wasserstoffhochlauf. Denn das Wasserstoff-Kernnetz ist ein entscheidender Beitrag, um das „Henne-Ei-Problem“ zwischen Investitionen in Wasserstoffanwendungen bei Kraftwerken und Industrie und der erforderlichen Netzinfrastruktur zu lösen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sind grundsätzlich sinnvoll und zielführend. Entscheidend ist jetzt aber eine zügige Einigung über die Bedingungen zur Finanzierung und zur Risikoabsicherung des Wasserstoff-Kernnetzes. Nur so können die Planungen in die Realität umgesetzt werden. Beim H2-Kernnetz brauchen wir Geschwindigkeit und Entschlossenheit.

Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung schlägt weiter vor: „Um den Industriestandort Deutschland klimaneutral und zukunftsfest zu machen,  sollten von Beginn an auch die Belange der Verteilnetzbetreiber mitgedacht werden. Der BDEW hat dazu einen entsprechenden Vorschlag eingebracht. Derzeit sind rund 1,8 Mio. industrielle und gewerblichen Letztverbraucher An das Verteilnetz angebunden. Während der Fokus im Kernnetz auf der Transportebene liegt, stellen die Verteilnetze die wichtige ‚letzte Meile‘ zum Kunden dar. Ebenso müssen wasserstofffähige KWK-Anlagen, die neben der Stromerzeugung einen unverzichtbaren Beitrag zur lokalen klimaneutralen Wärmeversorgung leisten werden, in der Planung Beachtung finden.“