Am Sonntag, 03. September gab die KfW-Bank bekannt, dass am Dienstag, 26. September    das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startet. Das Programm   hat quasi über Nacht einen reißenden Absatz gefunden. Damit sind über Nacht 500 Millionen Euro in den Ausbau der E-Mobilität geflossen. „Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind ausgeschöpft“ prangte also einen Tag später nach dem Förderstart  auf der Seite der KfW.  Ein deutlicher Beleg dafür, dass man die Lage wohl gang falsch eingeschätzt hatte.

10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage ... ..
10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage … ..

Wie hatte es begonnen? Auf der KfW-Seite  war vor dem Start des Förderprogramms zu lesen gewesen:  Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Und  hier noch mal die Bedingungen zur Förderung. Sie waren zuvor auch heftig kritisiert worden :

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
  • Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag für eine Ladestation (mind. 11 KW). zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
  • Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “… gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen für die Elektrifizietrung des Verkehrs eine große Rolle …!”
  • und auch: Details zur Förderung von Schnellladepunkten