Der Bundesrat behandelt am morgigen Freitag, 29. September, das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag bereits am 8. September 2023 verabschiedet hatte.  In der Vorankündigung wurde bereits darauf verwiesen , dass es als so genanntes Einspruchsgesetz   es nicht der Zustimmung der Länder bedarf , um in Kraft treten zu können. Sofern diese den Vermittlungsausschuss nicht anrufen, ist das Gesetz automatisch gebilligt.

Bundesrat:...als so genanntes Einspruchsgesetz  bedarf  es nicht der Zustimmung der Länder !   , bild Frank Bräuer, brt
Bundesrat:als so genanntes Einspruchsgesetz  bedarf  es nicht der Zustimmung der Länder ! , bild Frank Bräuer, brt

Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert. Umwelt- und Energie-Report hatte ausführlich über die Entstehung des Gesetzes berichtet, s. unten.

 Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Förderung geplant : Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigt die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände gibt es Ausnahmeregelungen.

Inkrafttreten zum neuen Jahr: Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Regierungspläne für kommunale Wärmeplanung: Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (vgl TOP 46)  der mit dem Bundestagsbeschluss im engen Zusammenhang steht, kann sich der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang äußern, bevor der Bundestag entscheidet.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Heizungsgesetz: … “Im Ergebnis wurde ein wirklich gutes Gesetz geschaffen !!!”