Der Bundestag hat letzten  Freitag, 08. September, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz  Robert Habeck kommentiert sein vornehmliches Tun so: „Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein: Mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie geht damit die Wärmepolitik in Deutschland nach Jahren des Stillstandes auf einen zukunftsfähigen Kurs.

"...die vielen Diskussionen und Gespräche haben dieses Gesetz besser gemacht.... .!" Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler
“...die vielen Diskussionen und Gespräche haben dieses Gesetz besser gemacht…. .!” Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler

Verbraucherinnen und Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den neuen Regelungen eine klare Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen. So können Erneuerbare Energien im Gebäudebereich zum Standard werden und Schritt für Schritt klimaschädliche Heizungen auf Basis von Erdgas oder Erdöl ersetzen. Klimaschutz und Energiesicherheit kommen mit diesem Gesetz Jahr für Jahr verlässlich voran!“

Habeck weist auch ausdrücklich daraufhin damit  beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung „.. niemand überfordert wird, gibt es ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70%. Die Fristen harmonieren mit den geplanten Vorgaben für die Erstellung von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz !“ Dieser ganze Teil hatte lange für viel Irritationen und bei den privaten Verbrauchern für eine freundlich ausgedrückt: angespannte Stimmung gesorgt.  Eigentümerinnen und -Eigentümer können nun beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen. Bestehende Öl- und Gasheizungen sind nicht von der Regelung betroffen und können weiter genutzt werden.

Robert Habeck  wiederholt in seinem den Bundestagsbeschluss kommentierenden Statement:   „Wir haben monatelang intensiv über dieses Gesetz debattiert, und die vielen Diskussionen und Gespräche haben dieses Gesetz besser gemacht. Nun können wir sagen: Das Gesetz ist eine zentrale Weichenstellung für den Klimaschutz. Wir werden unabhängiger von fossiler Energie und stärken so die Energiesicherheit. Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor steigenden Preisen für Erdgas und Erdöl. Und wir setzen einen Impuls für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei grünen

"... im Ergebnis wurde  ein wirklich gutes Gesetz geschaffen... !"; Klara Geywitz, bild Jesco Denzel
“… im Ergebnis wurde ein wirklich gutes Gesetz geschaffen… !”; Klara Geywitz, bild Jesco Denzel

Technologien. Zentral ist, dass wir die Bürgerinnen und Bürger bei den anstehenden Investitionen mit unserer Förderung unter die Arme greifen, so dass sie sich den Umstieg leisten können. Es gibt in Zukunft bis zu 70% Förderung für den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstützen. Das ist wichtig.“

Und auch die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz zeigte sich , nachdem der Bundestag das Gesetz am Freitag beschlossen hatte, erleichtert: „Nach den intensiven Diskussionen der letzten Monate um das sog. „Heizungsgesetz“ freue ich mich, dass dieses heute vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist und im Ergebnis ein wirklich gutes Gesetz geschaffen wurde. Es bringt uns dem Ziel der Klimaneutralität 2045 ein gutes Stück näher, ohne dabei die Eigentümer und Mieter zu überfordern. Das Gesetz bietet echte Technologieoffenheit. Durch die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung gibt es den Gebäudeeigentümern die Möglichkeit, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren und schafft so nach und nach Planungs- und Investitionssicherheit. In Verbindung mit den erweiterten gesetzlichen Erfüllungsoptionen und den großzügigen Übergangsfristen hat jeder Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, die für ihn passende und sachgerechte Option zur Erfüllung der 65% EE-Vorgabe zu wählen, egal, ob er auf dem Land oder in der Stadt wohnt.“