„Es ist gut, dass der EU-Energieministerrat sich auf eine gemeinsame Position beim Strommarktdesign geeinigt hat und die Reform mit Blick auf den kommenden Winter und die Europawahlen 2024 nicht weiter verzögert wird“, kommentierte am vergangenen Mittwoch, 18. Oktober Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung  des Bundesverbandes  der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die  Ergebnisse des EU-Energieministerrates.  Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie kommentierte die Ergebnisse. Umwelt- und Energie-Report berichtet heute, s unten.

Aus  Sicht von Kerstin Andreae  wurde mit der gemeinsamen Position beim Strommarktdesign   ein Kompromiss gefunden, „…der auch für Deutschland und Frankreich akzeptabel ist und so die seit dem

 „..ein Kompromiss der auch für Deutschland und Frankreich akzeptabel ist. ...!" Kerstin Andreae
„..ein Kompromiss der auch für Deutschland und Frankreich akzeptabel ist….!” Kerstin Andreae

Sommer andauernde Pattsituation im Rat auflöst. Mit der Einigung gehen die EU-Energieminister einen wichtigen Schritt zur Stärkung des europäischen Energiebinnenmarktes!“

Bei Differenzkontrakten, den sogenannten „Contracts for Difference“ (CfDs), hat sich der Rat aus Sicht des BDEW zu Recht weiterhin für die freiwillige Nutzung seitens der Unternehmen ausgesprochen, denn damit bleiben marktlich-wettbewerbliche Mechanismen im Strommarkt erhalten. Doch, so Kerstin Andreae,  die neue Ausweitung von CfDs auf Bestandsanlagen muss richtigerweise auf klar eingegrenzte Fälle wie substanzielles Repowering, Kapazitätserweiterung oder Laufzeitverlängerung beschränkt bleiben. Wichtig für gleiche Wettbewerbsbedingungen am Markt sei auch, dass – wie vom BDEW gefordert – nicht nur die Designkriterien, sondern auch die Verwendung von CfD-Einnahmen durch klare Leitlinien gesteuert werden. Dies hat der Rat nun bestätigt. Der BDEW lobt: „Die Überprüfung der Einhaltung dieser CfD-Leitlinien durch die EU-Kommission nach dem EU-Beihilferecht ist ausdrücklich zu begrüßen, um Handels- und Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt zu verhindern!“

Weiter stellt der BDEW fest: Klar ist: Neben langfristigen Stromlieferverträgen – sogenannten PPAs (Power Purchase Agreements) – sind CfDs die zweite wichtige Säule beim Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Kritisch sehen wir, dass die Erlösabschöpfung in die Ratsposition – wenn auch optional und zeitlich befristet – aufgenommen wurde. Diese kann nun von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2024 (wieder) eingeführt werden. Eine Erlösabschöpfung würde die Bemühungen, den Erneuerbaren-Ausbau zu forcieren, konterkarieren. Sie stellt einen erheblichen Markteingriff dar, erschüttert das Vertrauen der Investoren und bremst damit ungewollt den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus.

Darüber hinaus sieht der BDEW die geplante Einführung virtueller Handelsplätze – sogenannten Virtual Hubs – allerdings kritisch. Kerstin Andreae wörtlich: „ Es ist daher richtig und wichtig, dass der Rat hierfür eine Folgenabschätzung einfordert. Allerdings sollte diese auch ergebnisoffen, d.h. mit der Möglichkeit einer Nichteinführung, durchgeführt werden können. Eine solche Folgenabschätzung wäre auch vor Einführung der künstlichen Lastspitzenreduktion in Form eines sogenannten Peak Shaving Products wünschenswert gewesen. Wenngleich es optional im Falle vom Preiskrisen anzuwenden ist, handelt es sich hierbei um ein sehr komplexes Instrument, das dem Markt Flexibilität entzieht und letztlich Strom teurer für die Verbraucherinnen und Verbraucher macht. Damit torpediert es die eigentliche Absicht der EU-Kommission, Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Preisen besser zu schützen. Beide Instrumente, Virtual Hub und Peak Shaving Product, sieht der BDEW daher als sehr problematisch für den Binnenmarkt an und hatte sich wiederholt für ihre Streichung eingesetzt.

Nun gilt es, während der Trilog- Verhandlungen weiterhin konstruktiv an Lösungen zu arbeiten.“

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Entscheidung der Energieminister: „…teils wie aus der Zeit gefallen … !!!“