Der Bundesrat möchte die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten stärken. Am vergangenen Freitag, 20. Oktober, beschlossen die Länder auf Anregung von Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Bundesrat: Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten...  , bild Frank Bräuer, brt
Bundesrat: Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten... , bild Frank Bräuer, brt

Der Bundesrat schlägt in seinem Gesetzentwurf  eine entsprechende Änderung des Bundeskleingartengesetzes vor und begründet dies mit der unklaren Rechtslage. So sei die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Das uneingeschränkte Verwenden einer Photovoltaikanlage könne aber dazu führen, dass eine Laube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus angesehen wird. Dauerndes Wohnen ist in Kleingartenanlagen nicht erlaubt.

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben. Die Nutzung einer solchen Anlage hätte damit keinen Einfluss mehr auf die Beurteilung, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.

Der Entwurf wurde inzwischen der Bundesregierung zugeleitet, die dann dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen wird. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es laut Bundesratauskunft nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.