Das Verfahren gegen die LNG-Pipeline vor Rügen geht in die nächste Runde: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bundesverwaltungsgericht eine ausführliche Klagebegründung gegen die Genehmigung des ersten Seeabschnitts der LNG-Anbindungspipeline eingereicht, gab die DUH am gestrigen Montag, 30. Oktober, bekannt.

 " ... eine ausführliche Klagebegründung gegen die Genehmigung ... !" Sascha Müller-Kraenner, bild duh
” … eine ausführliche Klagebegründung gegen die Genehmigung  … !” Sascha Müller-Kraenner, bild duh

Und weiter wies sie daraufhin, dass   das Gericht die Argumente der DUH nun  eingehend prüfen muss, nachdem bisher lediglich eine summarische Prüfung im Eilverfahren stattgefunden habe.   Inzwischen erhielt die Umwelthilfe nach eigenen Angaben auch Einsicht in bisher unveröffentlichte interne Dokumente, „…wonach der Antragsteller Gascade entscheidende Behauptungen nicht belegen kann!“ So zweifelt die DUH unter anderem an, dass die Sicherheit der Pipeline und damit von Umwelt und Anwohnenden gewährleistet ist. Gascade beziehe sich diesbezüglich auf geheime Unterlagen, „…die weder der Behörde noch der DUH vorliegen. Das Bergamt Stralsund hat diese gravierenden Mängel bei der Genehmigung offenbar nicht berücksichtigt!“ Zudem kritisiert die DUH, dass nach europäischem und internationalem Recht notwendige Umweltprüfungen ausgeblieben sind.

„Die Genehmigungsunterlagen und internen Verwaltungsvorgänge zeigen eindeutig, dass diese fossile Pipeline nicht hätte genehmigt werden dürfen“, konstatiert deshalb Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Dass die zuständige Behörde  offenbar nicht gründlich überprüft,  „..hat schon jetzt irreparable Schäden an der sensiblen Natur der Ostsee verursacht“, konstatiert Müller-Kraenner.  Und weiter schlussfolgert er: „Nun liegt es in der Verantwortung des Bundesverwaltungsgerichts, sich mit diesen Lücken zu befassen und daraufhin die Inbetriebnahme der Pipeline zu verhindern. Denn wir sind überzeugt, dass das der einzige Schluss ist, den eine ausführliche Tatsachenuntersuchung zulässt!““

Auch zweifelt die DUH   an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Pipeline auf Grundlage des

 "...eine unnötige Belastung für Natur und Menschen vor Ort...!" Constantin Zerger
“...eine unnötige Belastung für Natur und Menschen vor Ort…!” Constantin Zerger

LNG-Beschleunigungsgesetzes, welches wichtige Beteiligungsrechte und Prüfgebote beschneidet. Es greift dann, wenn ein Projekt einen signifkanten Beitrag zur Eindämmung eines Erdgasversorgungsengpasses leistet. Berechnungen energiewirtschaftlicher Institute zeigen allerdings, dass die Erdgasversorgung in Deutschland auch ohne das LNG-Terminal in Rügen gesichert ist.

Und Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH stellt für die DUH ebenfalls eindeutig fest: „Wir halten die Genehmigung für die LNG-Anbindungspipeline in der Ostsee für eindeutig rechtswidrig. Eine sorgfältige Überprüfung der Behauptungen von Gascade, aber auch seitens der Bundesregierung zur Rolle des Terminals, wird bestätigen: Die Pipeline und das gesamte LNG-Projekt auf Rügen sind eine unnötige Belastung für Natur und Menschen vor Ort. Die Genehmigung ist nichts weiter als ein rechtswidriges Geschenk an private Unternehmen, die aus Krisen Profit schlagen wollen.