Vor allem Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion werden von dem neuen Strompreispaket mit zusätzlichen Entlastungen für die nächsten fünf Jahre profitieren, auch das produzierende Gewerbe wird entlastet. Darauf  haben sich am gestrigen Donnerstag, 09. November,  Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner  geeinigt.

 „… eine sehr gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland in diesen Zeiten......!!!" ). ; .Bild Lene Münch
Kanzler Olaf Scholz: „… eine sehr gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland in diesen Zeiten……!!!” ). ; .Bild Lene Münch

So soll die Absenkung der Stromsteuer   für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Es besteht Einigkeit, dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann. Die Bundesregierung will  nun unverzüglich auf den Gesetzgeber zugehen, damit die Maßnahmen so schnell wie möglich beschlossen werden, heißt es in der Verlautbarung dazu.

Bundeskanzler Olaf Scholz bewertete das Ergebnis der drei Spitzenpolitiker als  „… eine sehr gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland in diesen Zeiten!“ Und weiter erklärte er: „ Die Bundesregierung entlastet das produzierende Gewerbe massiv bei den Stromkosten. Wir senken die Stromsteuer radikal, stabilisieren die Netzentgelte und setzen die Strompreiskompensation fort, damit die Unternehmen mit den aktuellen Strompreisen besser zurechtkommen können. Allein im nächsten Jahr sind das Entlastungen in Höhe von bis zu 12 Milliarden Euro. Wichtig auch, dass die Unternehmen nun auf absehbare Zeit Planungssicherheit haben und von Bürokratie befreit werden. Entscheidend bleibt für den Standort Deutschland, dass wir konsequent den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze vorantreiben. Mit dem Deutschland-Pakt haben wir in dieser Woche mehr als 100 konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, damit Planungen früher fertig und Genehmigungen schneller erteilt werden können.“

Und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zeigte sich, obwohl die Einigung der drei nicht seinen absoluten Vorstellungen entspricht, ebenfalls zufrieden und betont: „Es ist wichtig, dass wir einen

 „Es ist wichtig, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, .....!" Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler
„Es ist wichtig, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, …..!” Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler

gemeinsamen Weg gefunden haben, mit dem wir die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie – von Mittelstand bis großen Konzernen – unterstützen. Die Verständigung gibt für viele einen verlässlichen Rahmen. Wir schaffen mit den Maßnahmen jetzt für die nächsten Jahre eine Strompreisbrücke für die besonders energieintensive Industrie und für das produzierende Gewerbe. Für relevante Teile der sehr energieintensiven Betriebe gibt es über das Zusammenspiel der Instrumente eine wettbewerbsfähige Lösung. Die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe wirkt in die Breite der Unternehmen. Das sind gute Schritte.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner, der den hauptsächlichen Anstoß zu dieser Einigung gegeben hat bestätigte ebenfalls: „Die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand ist der Bundesregierung gleichermaßen wichtig. Deshalb senken wir die Steuerlast der energieintensiven Produktionsbetriebe in der Breite. Wir setzen mit dieser Entscheidung auf eine marktwirtschaftliche Lösung mit all ihren Vorteilen. Die Senkung der Stromsteuer können wir im Bundeshaushalt realisieren. Alle Maßnahmen sind im Rahmen der Schuldenbremse finanziert. Das Strompreispaket ist ein weiterer Baustein, um die deutsche Wirtschaft auf einen nachhaltigen Erfolgspfad zu führen.“

"Alle Maßnahmen sind im Rahmen der Schuldenbremse finanziert....!" Bundesfinanzminister Christian Lindner
“Alle Maßnahmen sind im Rahmen der Schuldenbremse finanziert….!” Bundesfinanzminister Christian Lindner

Das Strompreispaket besteht aus mehreren Teilen. Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 wird die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes massiv gesenkt, und zwar auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Steuer wird durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b Stromsteuergesetz von gegenwärtig 15,37 Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh herabgesetzt. In dieser Stromsteuersenkung geht der bisherige Spitzenausgleich auf und wird damit verstetigt. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich nutzen konnten, sondern alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Für die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich geltend machen konnten, entfallen zusätzlich die Bürokratiekosten im Zuge des Spitzenausgleichs.
Die bestehenden Regelungen für die Strompreiskompensation im KTF, die für die rund 350 Unternehmen gelten, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, sollen nicht nur für fünf Jahre verlängert, sondern überdies über den Wegfall des so genannten Selbstbehalts nochmals ausgeweitet werden. Dies betrifft auch die bestehende Regelung zum „Super-Cap“, der für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen gilt. Diese Entlastung soll ebenfalls für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden und durch Entfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden. Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ werden die Unternehmen von den Summen entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen.
Das Strompreispaket wirkt zusätzlich zu den bereits beschlossenen Energiepreisentlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft in ihrer gesamten Breite (Abschaffung der EEG-Umlage; neuerlicher Zuschuss zu den Netzentgelten 2024).