„Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich Klarheit darüber schaffen, wie die geplanten Vorhaben für Klimaschutz und Erneuerbaren-Ausbau in Zukunft verlässlich und stetig finanziert werden können“,  erklärte am gestrigen Mittwoch, 15. November, Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Kerstin Andreae: „..Das heutige Urteil wirkt sich auf die gesamte Klimaschutz- und Energiepolitik aus...!" bild BDEW
Kerstin Andreae: „..Das heutige Urteil wirkt sich auf die gesamte Klimaschutz- und Energiepolitik aus…!” bild BDEW

Für sie und ihren Verband ist demnach klar:  „Das heutige Urteil wirkt sich auf die gesamte Klimaschutz- und Energiepolitik aus: So sind beispielsweise die Finanzierung des Wasserstoffhochlaufs, der Elektromobilität und der Entlastungsmaßnahmen für die Industrie betroffen. Unsere Branche braucht dauerhafte Investitionssicherheit!“

Und sie betont auch noch mal: „Es ist wichtig, dass laut Bundeswirtschaftsminister Habeck alle bereits zugesagten Verpflichtungen aus dem KTF in den Bereichen Energie- und Wärmewende erfüllt werden sollen. Dies ist gerade mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz wichtig, mit dem am 1. Januar 2024 auch die neu gefasste Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in Kraft tritt. Dass die vom Bundesfinanzminister heute verhängte Sperre des KTF-Wirtschaftsplans die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich ausnimmt, ist das richtige Signal. Alles andere würde zu großer Verunsicherung aller Akteure im Wärmemarkt führen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Das könnte sich stark auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds auswirken, aus dem die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme – unter anderem für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen – bezahlen wollte.