Die EU-Kommission beabsichtigt, die Bestimmungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, weiterhin begrenzte Beihilfebeträge (Abschnitt 2.1 des Befristeten Rahmens) und Beihilfen zum Ausgleich der höheren Energiepreise (Abschnitt 2.4 des Befristeten Rahmens) zu gewähren, um drei Monate bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Das gab die Kommission am vergangenen Dienstag, 07. November, per Pressestatement bekannt. Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht:

"... weiterhin begrenzte Beihilfebeträge zum Ausgleich höherer Energiekosten .....!"
“… weiterhin begrenzte Beihilfebeträge zum Ausgleich höherer Energiekosten …..!”

Die Mitgliedstaaten sollen laut EU-Kommission dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Förderregelungen bei Bedarf zu verlängern und sicherzustellen, dass weiterhin von der Krise betroffenen Unternehmen in der kommenden Winterheizperiode nicht die benötigte Unterstützung entzogen wird. Gemäß Abschnitt 2.4 des Befristeten Rahmens können die Mitgliedstaaten weiterhin Unterstützung gewähren, indem sie einen Teil der Mehrkosten für Energie abdecken, sofern die Energiepreise das Vorkrisenniveau deutlich übersteigen.

Der an die Mitgliedstaaten gesandte Entwurf für einen Vorschlag der Kommission berührt – laut Kommission – nicht die übrigen Bestimmungen des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels. Die anderen krisenbezogenen Abschnitte des Rahmens (über Liquiditätshilfen in Form von staatlichen Garantien und zinsvergünstigten Darlehen sowie Maßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage) werden nicht über die derzeit geltende Frist, d. h. über den 31. Dezember 2023, hinaus verlängert. Die Abschnitte, die darauf abzielen, den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Abhängigkeit von Brennstoffen zu verringern, sind von dem Vorschlagsentwurf nicht betroffen und werden, wie derzeit im Befristeten Rahmen vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2025 gelten.

Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen. Die Kommission beabsichtigt, die begrenzte Änderung des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels in den kommenden Wochen anzunehmen. Dabei will sie den Rückmeldungen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Energiepreisbremsen: Erneut Kritik am Zeitplan der EU-Kommission …