Die Bundesnetzagentur hat am gestrigen Montag, 27. November,  nach einer zweiten Konsultation die Regelungen festgelegt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können.

Präsident Klaus Müller erläutert eingangs seines aktuellen Statements dazu ganz selbstbewusst : ” Wir ermöglichen  einen zügigen und sicheren Ausbau der E-Mobilität und von Wärmepumpen!“ Und  weiter: „Wir treffen heute Vorsorge, dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos zügig angeschlossen und sicher betrieben werden können. Wir wollen, dass jeder angeschlossen wird und

"Wir ermöglichen  einen zügigen und sicheren Ausbau der E-Mobilität und von Wärmepumpen...!" Klaus Müller
Wir ermöglichen  einen zügigen und sicheren Ausbau der E-Mobilität und von Wärmepumpen…!” Klaus Müller

gleichzeitig alle ein sicheres Netz haben. Ein Netzbetreiber darf nun den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern. Wir rechnen damit, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben. Wir stärken in der finalen Regelung die Möglichkeiten der Verbraucher, Reduzierungen eigenständig zu koordinieren und dabei selbst erzeugten Strom anzurechnen. Verbraucher werden Eingriffe meist kaum bemerken, da ein Basisbezug an Strom gesichert wird. Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz ausgebaut werden. Darauf werden wir achten”, versichert  Klaus Müller und bedankt sich mit dem Hinweis: “Die offene und konstruktive Diskussion der Regelungen in den vergangenen Monaten mit allen Akteuren hat Maßstäbe gesetzt. Dafür danken wir.”

Was wurde, was wird festgelegt?:  Klaus Müller verweist in seinem aktuellen Statement noch mal darauf, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und private Ladeeinrichtungen für E-Autos   höhere Leistungen als die meisten Haushaltsgeräte haben. Auch beziehen steuerbare Verbrauchseinrichtungen häufiger gleichzeitig Strom. Doch: Das Niederspannungsnetz ist in der Lage, einzelne neue Anwendungen aufzunehmen. Aber:  Auf einen schnellen Hochlauf ist der größte Teil der Niederspannungsnetze aktuell allerdings noch nicht ausgelegt. Die Netze müssen daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden.

Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden hat, trifft die Bundesnetzagentur mit ihren Regelungen nun Vorsorge, um die Verkehrs- und Wärmewende zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung zu gewährleisten. Die Bundesnetzagentur hat deshalb die Regelungen gegenüber dem Entwurf vom Juni 2023 in kleineren Punkten angepasst.

Der Netzbetreiber darf deshalb den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“. Diese Maßnahme muss sich aus objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung ableiten. Die Netzzustandsermittlung stellt die aktuelle Netzauslastung anhand von Echtzeit-Messwerten dar. Zu diesem Zweck ist eine zügige Digitalisierung

"Wir rechnen damit, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben....!"
Wir rechnen damit, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben….!”

der Niederspannungsnetze inklusive Erhebung von Echtzeit-Messwerten notwendig.

Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Die Netzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken. Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Die besonderen Anforderungen von Großwärmepumpen werden berücksichtigt.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig.

Die Bundesnetzagentur erhöht in der Festlegung die Handlungsmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können einzelne Anlagen direkt vom Netzbetreiber ansteuern lassen. Alternativ können sie wählen, von ihrem Netzbetreiber den Wert für einen zulässigen Strombezug zu erhalten, der insgesamt nicht überschritten werden darf. In diesem Fall koordinieren sie die Reduzierung durch ein Energiemanagementsystem für mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen eigenständig. Selbst erzeugte Energiemengen können eingerechnet werden. Eine Wallbox darf also zum Beispiel mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage stammt.

Über die umfänglichen Maßnahmen und Regelungen der Bundesnetzagentur berichtet Umwelt- und Energie-Report am morgigen Mittwoch, 29. November, ausführlich weiter.

Lesen Sie dazu nun auch unseren heutigen Bericht: E-Mobilität: “…bei den Neuzulassungen mehr Schub in den Markt schaffen…!!!”