Elektrofahrzeuge …: Förderung durch den Umweltbonus gestoppt …neuer Ampel-Streit …?!!!

Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist am 13. Dezember 2023 beschlossen worden, die Förderung durch den Umweltbonus (* Näheres dazu s. unten) zeitnah zu beenden. Mit Ablauf des 17. Dezember 2023 können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am vergangenen Samstag, 16. Dezember, bekannt. Die Entscheidung wurde gleich von drei Fraktionsvizes der SPD-BUndestagsfraktion kritisiert. So erklärten Detlef Müller, Matthias Miersch und Verena Hubertz  : “Die Bürgerinnen und Bürger erwarten lebensnahe Übergangsfristen von politischen Entscheidungsträgern. Die meisten Menschen müssen bei der Anschaffung eines neuen Pkws sehr genau rechnen, wie sie sich das leisten können, und haben die Prämie sicher eingeplant.”

 Elektroauto ....keine Förderung mehr mit dem Umweltbonus ...?
Elektroauto ….keine Förderung mehr mit dem Umweltbonus …!

Das BMWK gibt als Hintergrund für ihre kurzfristige Entscheidung die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts an, in dessen Folge dem KTF  60 Milliarden Euro entzogen werden. Daher muss der Wirtschaftsplan des KTF für 2024 neu aufgestellt werden und ihm stehen weniger Mittel zur Verfügung.

Für den Umweltbonus gilt: Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingehen, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt.

Seit 2016 wurden insgesamt etwa 10 Milliarden Euro im Rahmen des Umweltbonus für rund 2,1 Millionen Elektrofahrzeuge ausgezahlt. Das Förderprogramm war sehr erfolgreich und hat die Elektromobilität in Deutschland entscheidend vorangebracht.

Laut der geltenden Förderrichtlinie sollte der Umweltbonus im kommenden Jahr auslaufen.

Näheres zum Umweltbonus: Er wurde 2016 als Prämie für die Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen, auflabaren Hybridelektrofahrzeugen und Wasserstoff-/ Brennstoffzellenfahrzeugen  zur Förderung der Elektromobilität von der Bundesregierung beschlossen. Mit der Abwicklung der Förderung wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt.

Ziel dieser Kaufprämie war laut der am 29. Juni 2016 veröffentlichten Förderrichtlinie der Bundesregierung, die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge zu unterstützen (Marktaktivierung): „Dadurch wird ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300.000 Fahrzeuge geleistet.”

Den Umweltbonus konnten bisher  Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine beantragen.