Nach dem  politischen Koalitions-Kompromiss für den Haushalt 2024 müssen sich auch Energieversorger teils neu auf- und einstellen. So soll der bereits geplante Zuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Höhe von 5,5 Milliarden Euro wegfallen. Dadurch müssen die Netzentgelte für 2024 neu berechnet werden, konstatierte am vergangenen Mittwoch, 13. Dezember bereits Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) gegenüber Umwelt- und Energie-Report.
Dass es also den angekündigten Zuschuss für Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für das Jahr 2024   nicht geben,  „…macht“, Liebing zufolge,  eine Neuberechnung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erforderlich, die nach deren Angaben nun im Durchschnitt bei 6,43

 Ingbert Liebing:„...dieses Verfahren extrem ärgerlich und wird zu wirtschaftlichen Schäden für die Stadtwerke führen...t!", bild Grün .Bunesreg. Stefan Kaminski.!!! , bild cdu sh
Ingbert Liebing:„…dieses Verfahren extrem ärgerlich und wird zu wirtschaftlichen Schäden für die Stadtwerke führen…!”, bild Grün .Bunesreg. Stefan Kaminski.!!! , bild cdu sh

Cent je Kilowattstunde liegen werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 lagen sie aufgrund des Zuschusses aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bei 3,12 Cent je Kilowattstunde.

Liebing befindet: „Insgesamt ist dieses Verfahren extrem ärgerlich und wird zu wirtschaftlichen Schäden für die Stadtwerke führen. Die ÜNB hatten im Vertrauen auf politische Zusagen einer staatlichen Stützung ihre Netzentgelte kalkuliert und veröffentlicht. Dies wurde durch Gesetzgebung von Bundestag und Bundesrat begleitet. Auf dieser Basis haben die Verteilnetzbetreiber (VNB) ihre Entgelte kalkuliert, Stadtwerke ihre Preise für das neue Jahr festgelegt.

Nun kommt der staatliche Zuschuss kurzfristig doch nicht, dennoch lassen sich die Preise in Verträgen mit längeren Laufzeiten und Festpreisen jetzt nicht ebenso kurzfristig anpassen. In diesen Fällen müssen die Stadtwerke die höheren Netzentgelte selbst tragen und erst bei der nächsten Anpassung nachträglich einkalkulieren. Dies beschädigt  das Vertrauen in staatliches Handeln!“

Der VKU-Hauptgeschäftsführer kommt zu dem Schluss: „Insgesamt müssen die Stadtwerke bei den Verteilnetzen neu rechnen, denn die aus dem Wegfall des Zuschusses resultierende Erhöhung macht auch eine Neuberechnung der Netzentgelte der nachgelagerten Ebenen erforderlich. Sie werden von den Verteilnetzbetreibern an die Stromlieferanten und von diesen an alle Kunden und Kundengruppen je nach Vertragslage weitergegeben werden müssen.

Die exakte Höhe der anteiligen Kosten wird von Netzebene zu Netzebene unterschiedlich ausfallen. So macht bei Haushaltskunden (in der Niederspannung) der Anteil der ÜNB-Entgelte an den Netzkosten einen Anteil zwischen 20 und 40 Prozent aus. Aktuell ist noch nicht verlässlich abschätzbar und bezifferbar, wie sich die dann gestiegenen ÜNB-Netzentgelte auf Kundenseite bei SLP- und RLM- Kunden auswirken werden. Bis zum 1. Januar 2024 wird die Neuberechnung nicht zu schaffen sein. Sicher ist: Das wird letztlich alle Kundinnen und Kunden im neuen Jahr treffen, hängt aber von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab.

Preise in der Grundversorgung könnten realistischer weise frühestens zum 1. März 2024 angepasst werden, weil Preisänderungen in der Grundversorgung sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht werden müssen, um wirksam zu werden. Frist und Form bei Preisänderungen außerhalb der Grundversorgung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Hier ist die gesetzliche Vorgabe „lediglich“, die Kunden vor Preisänderung mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Preisänderung.“

Umwelt- und Energie-Report wird in den nächsten Tagten immer weitere Stellungnahmen veröffentlichen