„Die Stromspeicher-Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums ist ein wichtiger erster Schritt, um den effizienten Ausbau und den Einsatz von Stromspeichern anzureizen. Sie setzt an den richtigen Stellen an, um bestehende Hürden abzubauen und Regelungslücken zu schließen“, bestätigte am gestrigen Dienstag, 19. Dezember,  Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung . (Lesen Sie dazu auch die Darstellung  des Bundeswirtschaftsministers gegenüber Umwelt- und Energie-Report. (s. unten)

 „...auch der Prozess der Energiespeicherung muss noch in nationalem Recht definiert werden ...!" Kerstin Andreae
„…auch der Prozess der Energiespeicherung muss noch in nationalem Recht definiert werden …!” Kerstin Andreae

Aber zurück zu Kerstin Andreae: Sie erklärt so betone das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), dass Stromspeicheranlagen im überragenden öffentlichen Interesse sind und damit auf einer Stufe mit Erneuerbaren Energien-Anlagen stehen. Eine Privilegierung von Stromspeicherprojekten im Rahmen von Genehmigungsverfahren kann den Ausbau deutlich beschleunigen.

Positiv ist  – aus Sicht von Kerstin Andreae – zudem, dass das BMWK  bereits eine Fristverlängerung der Netzentgeltbefreiung umgesetzt hat. Damit wird sichergestellt, dass nur beim finalen Letztverbraucher alle Abgaben und Umlagen in gesetzlicher Höhe geleistet werden und nicht bei der Zwischenspeicherung. Wichtig ist, dass die Bundesnetzagentur diese Regelung nun noch entfristet und technologieoffen gestaltet, um Rechts- und damit Investitionssicherheit zu schaffen.

Sinnvoll ist auch, dass die Bundesnetzagentur die Gewährung von Baukostenzuschüssen prüfen soll. Hier gilt es, eine Systematik zu entwickeln, mit der Baukostenzuschüsse eine netzdienliche Lenkungswirkung entfalten und Speicher insbesondere an Orten gebaut und so betrieben werden, dass sie das Stromnetz bestmöglich entlasten. Hier wird sich der BDEW gerne konstruktiv in den Prozess einbringen, offeriert  Kerstin  Andreae.

Doch dann: Kritisch sehen wir allerdings die Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums, dass die europäische Vorgabe zur Begriffsdefinition von Speichern bereits erfüllt sei. Zentral ist, dass nicht nur die Speicheranlage selbst, sondern auch der Prozess der Energiespeicherung in nationalem Recht noch definiert werden muss. Nur so lässt sich der Vorgang der Stromspeicherung rechtlich sauber von Erzeugung und Verbrauch abgrenzen, was für das Thema von Abgaben und Umlagen wichtig ist. An dieser Stelle muss das BMWK nachbessern, um das Potenzial von Stromspeichern für das Zusammenspiel mit der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien vollständig zu heben!“

Kerstin Andreae fordert schließlich für ihren Verband: „Die Maßnahmen sollten nun zeitnah in einen Rechtsrahmen gegossen und in die praktische Anwendung gebracht werden, denn eine leistungsfähige Speicherinfrastruktur ist Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende.“

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Es wächst der Bedarf an Speichern für Strom, Wärme und Wasserstoff