Die EU-Kommission hat am vergangenen Donnerstag, 25. Januar bekannt gegeben sie habe vier Entscheidungen im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gefällt. Die Verfahren betreffen unter anderen das EU-Emissionshandelssystem sowie die gemeinsame Ladegerät-Richtlinie.

zum Beispiel: gemeinsamen Ladeanschluss in Europa
Zum Beispiel: gemeinsamen Ladeanschluss in Europa

Zunächst zum EU-Emissionshandelssystem: Die Überarbeitung der Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem (EU EHS) und die überarbeiteten EU EHS-Regeln für den Luftverkehr traten im Mai 2023 in Kraft. Mit diesen Änderungen sollen  die bestehenden EU-EHS-Vorschriften gestärkt , das EHS auf den Seeverkehr ausgedehnt und die Kohlenstoff-Bepreisung in neuen Wirtschaftssektoren eingeführt werden. Geschaffen wird auch ein separates neues Emissionshandelssystem für Gebäude, den Straßenverkehr und Kraftstoffe, die in Branchen mit geringen Emissionen verwendet werden. Mit den neuen Vorschriften wird auch ein sozialer Klimafonds eingerichtet, der aus den ETS-Einnahmen finanziert wird, um sicherzustellen, dass der Übergang für alle gerecht ist.

Die Mitgliedstaaten arbeiten an den Umsetzungsmaßnahmen, aber bisher haben 26 Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, die vollständige Umsetzung der Richtlinie und der neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht nicht bis zum 31. Dezember 2023 mitgeteilt wie die Kommission jetz bekannt gab.

Gemeinsame Ladegeräterichtlinie: Sie soll  die Ladelösungen für elektronische Geräte auf dem EU-Markt harmonisieren. Und sie soll so auch Interoperabilität durch die Einführung von USB-C als gemeinsamen Ladeanschluss gewährleisten. Die Richtlinie soll außerdem sicherstellen, dass der Verkauf von Ladegeräten vom Verkauf elektronischer Geräte entkoppelt wird und die Verbraucher über die Ladeleistung informiert werden. Sie ebnet aus EU-Sicht somit auch den Weg für harmonisierte drahtlose Ladelösungen. Deutschland und mehrere andere Mitgliedstaaten haben aber – nach EU-Kommissionsangaben –  ihre nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Ladeinfrastrukturrichtlinie nicht bis zum 28. Dezember 2023 mitgeteilt.