Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19. Dezember 2023 ein Urteil mit potenziell stark nachteiligen Folgen für die Windenergie gefällt“, kritisierte am vergangenen Donnerstag, 21. Dezember, Bärbel Heidebroek, Präsidentin Bundesverband WindEnergie. Trotzdem: „Die Windenergie blickt 2023  auf ein Jahr der Rekorde zurück…!“ konstatierte die Präsidentin einige Tage später, am 29. Dezember, s. unten. Umwelt- und Energie-Report hatte ausführlich berichtet.

"...ein schwerer Schlag für die Branche und rüttelt an den Grundfesten...  !“  Bärbel Heidebroek, bild bwe
“…ein schwerer Schlag für die Branche und rüttelt an den Grundfesten… !“ Bärbel Heidebroek, bild bwe

Beim Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes ging und geht es darum, dass das Gericht  die Klage eines Unternehmens abgewiesen hat, welches gegen die nachträgliche Anordnung artenschutzrechtlicher Beschränkungen beim Betrieb von Windenergieanlagen geklagt hatte. Ein fatales Urteil, befindet der Bundesverband WindEnergie (BWE)

“Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein schwerer Schlag für die Branche und rüttelt an den Grundfesten und der Sinnhaftigkeit der Genehmigungsverfahren. Im Schnitt vergehen  mehr als zwei Jahre, bis ein Windenergieprojekt immissionsschutzrechtlich genehmigt ist. Dabei werden unter anderem auch die Auswirkungen des Projekts auf die Natur und den Artenschutz gründlich geprüft. Es gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn eine Genehmigungsentscheidung nur zum Zeitpunkt der Erteilung gültig ist“, konstatiert  Bärbel Heidebroek.

Der Bundesverband WindEnergie kritisiert, dass die Rechtsgrundlage für diese nachträgliche Anordnung – der § 3 Abs. 2 BNatSchG –  aus Sicht des Verbands zu unbestimmt und unzureichend ist, um derart erhebliche Rechtsfolgen darauf zu gründen. Gemäß dem Urteil gälte das Naturschutzrecht nur noch zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung als eingehalten; spätere Änderungen der Sach- oder Rechtslage wären nicht mehr erfasst. Dies entwerte die Genehmigung. Denn Veränderungen des Naturraums in kurzer Zeit nach Erteilung der Genehmigung könnten damit bereits die nachträgliche Anordnung von weiteren Maßnahmen, wie beispielsweise zusätzlichen verpflichtenden Abschaltzeiträumen, nach sich ziehen. Dies führe jedoch zu einem deutlich veränderten wirtschaftlichen Rahmen für die Projekte.

"...und rüttelt auch an der Sinnhaftigkeit der Genehmigungsverfahren!" .. Windpark trianel bild tranel
…und rüttelt auch an der Sinnhaftigkeit der Genehmigungsverfahren!” .. Windpark trianel bild trianel

„Die Windenergie soll eine der Säulen im künftigen, unabhängigen und resilienten Energiesystem sein“, erinnert Bärbel Heidebroek. Und sie bilanziert weiter: „Wir können es uns daher nicht leisten, hier mit zweierlei Maß zu messen. Bei anderen Bau- und Infrastrukturprojekten, wie beispielsweise Autobahnen, ist der Bestandsschutz ohne Weiteres anerkannt. Dies muss offensichtlich auch bei der Windenergie klargestellt werden, indem der Gesetzgeber mindestens die Eingriffsbefugnis der Naturschutzbehörden konkretisiert und einen interessensgerechten Regelungsrahmen für nachträgliche Eingriffe schafft. Auch Entschädigungsregelungen für die Ausfallzeit wären denkbar. Ohne eine derartige Klarstellung drohen durch das Urteil die mühsam erkämpften Fortschritte beim Ausbau nachträglich torpediert zu werden.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: „Die Windenergie blickt auf ein Jahr der Rekorde zurück …!“